Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld – das sind die Unterschiede
Wenn Sie über die Absicherung Ihrer Arbeitskraft nachdenken, stellt sich auch die Frage, was im Falle einer längeren Erkrankung sinnvoll wäre. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für sechs Wochen. Manchmal leisten Unternehmen freiwillig darüber hinaus. In einigen Tarifverträgen ist zudem vereinbart, dass der Arbeitgeber das Krankengeld der Krankenkasse bis zum Nettolohn aufstockt.
Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung
Dauert dieselbe Krankheit länger, muss nach sechs Wochen bei der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld beantragt werden. Da das jedoch nur bei 70 Prozent des letzten Brutto-Gehalts – beziehungsweise maximal 90 Prozent des Netto-Gehalts – liegt, entsteht hier in aller Regel ein Defizit. Das kann durch eine private Vorsorge aufgestockt werden, nämlich mit einer Krankentagegeld-Versicherung.
Diese Policen sind auch wichtig für diejenigen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Denn sie bekommen auch kein Krankengeld. Privat Krankenversicherte müssen daher einen entsprechenden Tarif abschließen. Um diese Versicherungsleistung dann zu erhalten, genügt es, ein ärztliches Attest über den Zeitraum der Krankheit bei der Versicherung einzureichen.
Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld: die wichtigsten Unterschiede
Nicht zu verwechseln ist die Krankentagegeld-Versicherung jedoch mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung. Das kleine Wörtchen „Haus“ macht hier einen riesigen Unterschied in der Bedeutung beider Absicherungen.
Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, sobald die Krankheit länger als sechs Wochen andauert. Wie hoch das Krankentagegeld sein sollte, hängt von den individuellen monatlichen Ausgaben ab. Es muss nicht unbedingt das gesamte Nettoeinkommen abgesichert werden. Übersteigen die Kosten das Krankengeld der Krankenkasse, kann die Krankentagegeld-Versicherung diese Lücke schließen. Krankengeld und Krankentagegeld zusammen dürfen jedoch das bisherige Netto-Gehalt nicht überschreiten.
Insbesondere für Besserverdienende ist wichtig zu wissen, dass das Krankengeld der Kasse begrenzt ist. Der Grund dafür liegt in der Beitragsbemessungsgrenze. Damit wird auch der Tagessatz des Krankengelds gedeckelt (rund 109 Euro, Stand 2020). Zudem muss der Versicherte beachten, dass von den 70 Prozent noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Das sind aktuell zusätzlich rund 12 Prozent.
Die Krankenhaustagegeld-Versicherung dagegen kommt ausschließlich für Zuzahlungen und sonstige Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt auf. Wenn Sie stationär in eine Klinik aufgenommen werden, müssen Sie täglich eine Zuzahlung leisten. Dafür würden Sie aus einer Krankenhaustagegeld-Versicherung den bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag erhalten.
Welche Absicherung ist nun sinnvoll?
Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort. Es kommt ganz auf den Einzelfall an, die persönlichen Wünsche und Vorstellungen sowie das Nettoeinkommen. Allerdings empfehlen Verbraucherschützer gesetzlich Krankenversicherten die zusätzliche Absicherung einer längeren Krankheit über das Krankentagegeld. Von einer Krankenhaustagegeld-Versicherung dagegen raten sie eher ab.
Privatversicherte müssen auf ihren Tarif achten, um die Krankentagegeld-Versicherung nutzen zu können. Meist ist sie enthalten. Hier kann noch gewählt werden, ob die Versicherung erst nach sechs Wochen einspringt oder eventuell bereits nach der vierten Woche. Das hängt davon ab, wie lange der Privatversicherte die Zeit ohne Einkünfte überstehen kann.
Beamte benötigen grundsätzlich keine Krankentagegeld-Versicherung. Ihr Dienstherr zahlt die Bezüge auch bei einer Krankheit weiter – unbefristet.