Zurück in die GKV: Wann ein Wechsel möglich und sinnvoll ist

Gutverdiener, die in Teilzeit gehen, haben mehr Zeit für ihre Kinder, verdienen aber auch weniger Geld. Das eröffnet Chancen zum Wechsel der Krankenversicherung.Copyright: Pixabay

Zurück in die GKV

Wann ein Wechsel möglich und sinnvoll ist

Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einfach, aber unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich. Wie das gehen kann, und ob dieser Schritt überhaupt sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Von Manila Klafack | Druckansicht

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Paragrafen 5 des Fünften Sozialgesetzbuchs geregelt wird. Davon befreit sind Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Gehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Diese beträgt für 2019 60.750 Euro. 2020 wird sie voraussichtlich auf 62.550 Euro steigen. Hier kann zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der privaten gewählt werden. Konkret beschreibt der Paragraf 6 des Fünften Sozialgesetzbuchs diese Versicherungsfreiheit.

Ist ein Berufstätiger einmal den Weg gegangen und hat sich für die private Krankenversicherung entschieden, wird es schwer, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Denn per Gesetz gibt es dafür wenig Spielraum. Damit soll verhindert werden, dass sich junge und gesunde Menschen zuerst günstig bei privaten Anbietern versichern und im Alter oder bei Krankheit zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren.

Wechsel aufgrund von Teilzeit möglich

Allerdings gibt es einige Ausnahmen, mit denen ein Wechsel doch gelingen kann. Für den Arbeitnehmer ist das der Fall, wenn das Einkommen im Jahr nicht mehr über der JAEG liegt. Und zwar sowohl bei einer regelmäßigen Unterschreitung dieser Grenze als auch bei einer vorübergehenden Minderung des Entgelts. Dann ist die Versicherungspflicht eingetreten. Der Arbeitnehmer kann in einer Krankenkasse aufgenommen werden.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Angestellter seine wöchentliche Arbeitszeit aufgrund von Elternzeit oder wegen der Pflege eines Angehörigen verringert, und zumindest zeitweilig weniger verdient.

Wichtig: Reduziert sich die Arbeitszeit vorübergehend aufgrund von Kurzarbeit oder wegen einer Maßnahme zur Wiedereingliederung nach Krankheit, ändert sich nichts am Versicherungsstatus. Das heißt, die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.

Schwierig für ältere Menschen

Ebenfalls schwierig wird es für Versicherungsnehmer ab 55 Jahren, von einem privaten Versicherungsverhältnis zurück zu einer Krankenkasse zu wechseln. Tritt die Versicherungspflicht erst in diesem Alter auf, ist ein Wechsel praktisch nur noch möglich, wenn in den fünf Jahren davor eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse bestanden hat. Tipp: Eventuell ist eine Rückkehr noch über den Umweg der Familienversicherung möglich.

Ein weiterer Nachteil, erst im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu wollen, ist, dass Betroffene meist nicht in die Krankenversicherung für Rentner aufgenommen werden. Sie müssen sich vielmehr freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge sind daher höher als bei anderen Ruheständlern.

Alterungsrückstellungen gehen verloren

Bei einer Entscheidung gegen die PKV sollte zudem bedacht werden, dass die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen in der privaten Versicherung verloren gehen. Ob es daher sinnvoll ist, den Status Privatpatient aufzugeben und Mitglied einer Krankenkasse zu werden, hängt vom Einzelfall ab. Wenn die hohen Beiträge ausschlaggebend für diesen Wunsch sind, kann ein Tarifwechsel innerhalb des Krankenversicherers eventuell bereits eine Lösung sein.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.