Wo liegt der Unterschied zwischen Reha und Kur?
Kur oder Reha – im Sprachgebrauch werden diese beiden Begriffe gern synonym verwendet. Bei beiden handelt es sich um eine kleine Auszeit vom Alltag im Sinne der Gesundheit. Körperliche, berufliche und soziale Fähigkeiten sollen wiederhergestellt oder erhalten werden. Bei einer Kur ist nicht das vorangegangene Krankheitsbild entscheidend, sondern die medizinische Notwendigkeit.
Die Rehabilitation, kurz Reha, dagegen bezieht sich in der Regel auf eine Erkrankung. Hier geht es vorrangig darum, die Arbeitskraft zu sichern oder wiederzuerlangen. Während die Kosten bei einer Kur von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, ist bei einer Reha die gesetzliche Rentenversicherung der Ansprechpartner.
Die Kurtagegeldversicherung für Privatversicherte
Und genau dort liegt das Problem für Selbstständige. Wer freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung versichert ist, kann ebenfalls diese Leistungen für Kur oder Reha beanspruchen. Wer dagegen eine private Krankenversicherung besitzt und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss für die Kosten selbst aufkommen – oder schließt eine Kurkostenversicherung oder eine Kurtagegeldversicherung ab. Dabei zahlt die Kurkostenversicherung 100 Prozent der Kosten höchstens bis zum vereinbarten Tagessatz. Die Kurtagegeldversicherung übernimmt unabhängig von den tatsächlichen Kosten bis zum festgelegten Tagessatz.
Bei den Tarifen kommt es sehr auf die Bedingungen an, um sich als Versicherter alle Möglichkeiten für eine ambulante oder stationäre Kur oder eine Reha-Maßnahme offen zu halten. Die „ambulante und stationäre Vorsorgekur“ zur Verbeugung einer Krankheit, die „medizinische Rehabilitation (Reha)“ als stationäre oder ambulante Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit sowie die „Anschluss-Heilbehandlung“ im Anschluss an eine Operation und/oder einen Krankenhausaufenthalt sollten genannt sein.
Ebenfalls wichtig ist der Tagessatz des gewählten Tarifs. Denn je nach Kurklinik fallen die Aufenthaltskosten unterschiedlich hoch aus. Für einen dreiwöchigen Aufenthalt können es bis zu 6.000 Euro werden. Nicht jeder kann oder möchte das aus eigener Tasche leisten.
Kosten der Kurtagegeldversicherung
Wie bei vielen anderen Personenversicherungen auch sind bei der Kurtagegeldversicherung die Tarife üblicherweise für jüngere Menschen geringer als für ältere. Ein Anfang 20-Jähriger könnte einen Tagessatz von 150 Euro mit 15 bis 20 Euro pro Monat absichern. Ein knapp 50-Jähriger dagegen muss bereits rund 35 Euro bezahlen und damit rund doppelt so viel. In manchen Tarifen sind die Tagessätze auf Höchstsummen begrenzt, können allerdings auch optional erhöht werden.