Was ist eigentlich die „goldene Regel“ in der Inhaltsversicherung?

Eine Inhaltsversicherung leistet bei Schäden an der Betriebseinrichtung.Anna Shvets / Pexels

Entschädigung zum Neuwert

Was ist eigentlich die „goldene Regel“ in der Inhaltsversicherung?

Werden Geräte, Werkzeuge oder Maschinen eines Handwerksbetriebs oder einer Arztpraxis durch einen Brand oder einen Leitungswasserschaden unbrauchbar, kann das finanziell eine große Belastung darstellen. Die Inhaltsversicherung springt hier ein. Dabei sollte möglichst die „goldene Regel“ beachtet werden. Was genau das bedeutet, lesen Sie hier.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Die Einrichtung Ihres Betriebes oder Ihrer Praxis bilden den Grundstock Ihres Unternehmens. Zerstören ein Brand oder ein Wasserschaden teure Maschinen oder das Equipment im Büro, kann das die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Inhaltsversicherung schützt das Inventar.

Die Inhaltsversicherung übernimmt für Ihren Handwerksbetrieb oder Ihre Arztpraxis die Kosten für:

  • Reparaturen
  • Wiederbeschaffung
  • Oder die Wiederherstellung der entwendeten, beschädigten oder zerstörten Gegenstände

Häufigste Schäden der Inhaltsversicherung

Zu den häufigsten Schäden der Betriebseinrichtung zählen: Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser. Diese Ereignisse in einem Unternehmen gehören damit zum Standard einer Inhaltsversicherung. Aber es können auch weitere Gefahren eingeschlossen werden wie Überschwemmungen oder Überspannungsschäden.

Insbesondere drei Merkmale sind bei einer Inhaltsversicherung elementar. Das sind:

  • der uneingeschränkte Unterversicherungsverzicht,
  • dass branchentypische Risiken mitversichert sind und
  • die Neuwertentschädigung

Die Versicherungsleistung der Neuwertentschädigung wird als „goldene Regel“ bezeichnet, wenn nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert einer Maschine erstattet wird. Das macht für Ihr Unternehmen einen erheblichen finanziellen Unterschied aus. Denn für den Zeitwert einer alten Maschine kann man sich in aller Regel keine neue Maschine anschaffen. Auch Kosten für Schäden am Gebäude selbst übernimmt die Inhaltsversicherung.

Ein Beispiel für die „goldene Regel“

Bei einem Brand und seiner Löschung wird die Maschine in einem mittelständischen Produktionsbetrieb vollständig zerstört. Der Neuwert bei Wiederbeschaffung liegt bei 120.000 Euro. Für die alte Maschine beträgt der Zeitwert einem Gutachten zufolge noch 40.000 Euro. In Verträgen mit entsprechender Leistung müsste der Betrieb damit 80.000 Euro selbst aufbringen. Wurde hingegen im Versicherungsvertrag die „goldene Regel“ vereinbart, ist dieser Zeitwert unerheblich. Es werden 120.000 Euro für die neue Maschine gezahlt.

Wann leistet die Inhaltsversicherung nicht?

Um den vollen Versicherungsschutz zu genießen, muss der Versicherungsnehmer vor allem darauf achten, Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verursachen. Hier gibt es nur wenige Versicherer, die in diesen Fällen in einem bestimmten Deckungsrahmen leisten würden. Schäden allerdings, die durch Krieg, Sturmfluten, Tsunamis oder durch Kernenergie verursacht werden, sind in den meisten Tarifen komplett ausgeschlossen. 

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.