Warum Zahnärzte von der PKV profitieren können
Für niedergelassene Zahnärzte ist die Sache klar: Als Selbstständige können sie sich sowohl privat als auch gesetzlich krankenversichern. Aber auch angestellte Zahnärzte sind krankenversicherungsfrei, sofern ihr regelmäßiges Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG-Grenze) von aktuell 69.300 Euro überschreitet.
Entscheiden Sie sich als Zahnarzt für die private Krankenversicherung (PKV), kommen sie bei einigen Versicherern in den Genuss spezieller Zahnärztetarife. Diese zeichnen sich durch besonders attraktive Prämien aus und stehen auch Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) offen. Die Beiträge werden außerdem meist mit einer Altersrückstellung kalkuliert. Das verzinslich angelegte Geld dient dazu, steigende Ausgaben für die medizinische Versorgung im Alter zu finanzieren, ohne dass die Beiträge entsprechend steigen. (Tarife für Kinder und Ausbildungstarife haben in der Regel noch keine Alterungsrückstellung. Diese werden erst mit dem Erwachsenenalter gebildet.)
Verzicht auf vollen Zahnversicherungsschutz
Eine weitere Besonderheit: Sie können in diesen Tarifen meist entscheiden, ob Sie auch für Ihre Zähne einen umfassenden Schutz wünschen oder nur die Material- und Laborkosten abgedeckt sein sollen oder ob Sie auf den kompletten Zahnversicherungsschutz verzichten wollen. Wählen Sie eine der beiden letzten Varianten und lassen sich bei Bedarf in eigener Praxis von Kollegen behandeln, wirkt sich das noch einmal günstig auf die Prämienhöhe aus. Zusätzlich wird eine Beitragsrückerstattung angeboten (je nach Tarif) und eine wählbare Selbstbeteiligung. Die genaue Höhe der Beiträge richtet sich dann nach Alter, Geschlecht, den versicherten Leistungen sowie dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung durch den Versicherer.
Umfangreicher Leistungskatalog
Die speziellen Zahnarzttarife in der PKV bieten darüber hinaus Leistungen mit besonders guten Konditionen. Abhängig vom Anbieter, können dazu folgende Punkte gehören:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Offener Heil- und Hilfsmittelkatalog
- Verzicht auf Zahnstaffel
- Förderung bei Schwangerschaft
- Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl
- Ambulante Kurbehandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Selbstbeteiligung
und ohne Gefährdung der Beitragsrückerstattung
Private Krankenversicherung für Studenten
Auch Zahnmedizinstudenten können sich bereits bei Aufnahme ihres Studiums privat krankenversichern, indem sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. PKV-Studententarife sind in der Regel sehr günstig und bieten darüber hinaus den Vorteil, dass die angehenden Akademiker nach ihrem Studium ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen „normalen“ Krankenversicherungs- und Krankentagegeldtarif für Zahnmediziner wechseln können.
Tipp: Studenten, die aktuell noch nicht in die private Krankenversicherung wechseln möchten, können auch für wenige Euro im Monat einen sogenannten Optionstarif abschließen. Damit halten sie sich die Möglichkeit eines späteren Wechsels von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung offen – und das ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung.