So schützen Sie Ihr Betriebskapital vor dem Ernstfall
Ob Büromöbel oder medizinische Geräte, ob Werkzeuge oder Maschinen, es besteht immer ein Risiko, dass das betriebliche Inventar eines Unternehmens beschädigt wird. Sei es durch einen Brand, ein gebrochenes Wasserrohr oder durch einen Einbruchdiebstahl. Schutz vor solchen Schäden, die schnell existenzbedrohend sein können, bietet Ihnen – analog zur Hausratversicherung im privaten Bereich – eine gewerbliche Inventarversicherung, häufig auch Inhalts- oder Betriebsinhaltsversicherung genannt.
Doch Achtung: Wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass der Wert der versicherten Sachen höher ist als die Versicherungssumme, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. In diesem Fall kann der Versicherer die Schadenzahlung kürzen – und zwar in dem Verhältnis, in dem die Versicherungssumme vom tatsächlichen Inventarwert abweicht.
Kürzung der Entschädigung
Für Sie als Versicherungsnehmer kann das erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen, insbesondere bei großen Sachschäden. Ein Beispiel: Ein Tischler versichert seine Werkstatt mitsamt Material und Maschinen mit einer Summe von 50.000 Euro. Im Laufe der Jahre schafft der Betrieb weitere Geräte an und ersetzt ältere Maschinen gegen moderne, so dass der Wert der Werkstatt auf 100.000 Euro steigt. Durch ein Feuer entsteht in der Tischlerei ein Schaden von 30.000 Euro. Die Versicherung zahlt in diesem Fall aber nur 15.000 Euro, weil der Tischler zu 50 Prozent unterversichert ist. Zur Berechnung der Unterversicherung sollten Sie sich folgende Formel merken: Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert = Entschädigung.
Versicherungssumme regelmäßig anpassen
Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass Sie regelmäßig den Wert Ihrer Gesamtausstattung mit der Versicherungssumme Ihrer Inhaltsversicherung abgleichen, um das Risiko einer Unterversicherung zu verhindern. Das gilt auch für andere Versicherungen wie etwa die Gebäude- oder Elektronikversicherung. Grundsätzlich sollte die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme immer dem Versicherungswert entsprechen.
Unterversicherungsverzicht vereinbaren
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, können Sie mit Ihrem Versicherer auch einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Bei Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme verzichtet dieser dann auf die Prüfung einer eventuellen Unterversicherung und reguliert den Schaden ungekürzt, allerdings begrenzt auf die Versicherungssumme. In vielen Versicherungsverträgen können auch beitragsfreie Vorsorgeversicherungen zur leichten Erhöhung der Versicherungssumme enthalten sein.