Verkaufen statt kündigen: Lohnt sich der Verkauf einer Lebensversicherung?

Wer seine Lebensversicherung verkaufen möchte, sollte vorher mehrere Angebote prüfen.Copyright: Pixabay

Verkaufen statt kündigen

Lohnt sich der Verkauf einer Lebensversicherung?

Lebensversicherungen werfen in der aktuellen Niedrigzinsphase immer weniger Rendite ab. Da denken viele Kunden über eine Kündigung der Police nach. Allerdings ist das meist mit hohen Verlusten verbunden. Experten raten eher zu einem Verkauf.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Klassische kapitalbildende Lebensversicherungen stehen bekanntermaßen unter Druck. Aufgrund der historisch niedrigen Zinsen ist es für die Versicherungsgesellschaften kaum noch möglich, die einmal gemachten Rendite-Zusagen zu realisieren.

Dieser Umstand lässt den einen oder anderen Kunden auf den Gedanken kommen, seine Police zu kündigen und die monatlichen Beiträge lieber in andere Anlageformen zu investieren. Manchmal steht hinter so einem Entschluss auch ein finanzieller Engpass, der kurzfristig geschlossen werden muss. Laut Finanztip.de haben Sparer im Jahr 2017 Lebensversicherungen im Wert von etwa 12,7 Milliarden Euro gekündigt.

Doch Achtung: Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss mit Abzügen rechnen: Sparer haben Abschlusskosten gezahlt und verzichten auf höhere Altbestandszinsen sowie den Bonus zum Laufzeitende. Es können auch Steuern oder Stornogebühren anfallen. Ein Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt ist nach Ansicht vieler Experten die bessere Alternative.

Todesfallschutz kann bei Verkauf bestehen bleiben 

Mittlerweile gibt es mehrere Unternehmen, die sich auf den Handel mit Lebensversicherungen spezialisiert haben und fest in diesem Zweitmarkt etabliert sind. Dazu zählen zum Beispiel Policen Direkt, Partner in Life, Winninger und Cashlife.

Der Rückkaufswert muss meist bei mindestens 10.000 Euro liegen. Der Ankäufer übernimmt dann alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Er zahlt weiterhin die Beiträge und erhält am Ende der Laufzeit das Kapital. Der Verkäufer bleibt üblicherweise weiterhin Versicherungsnehmer. Der Vorteil: Der Todesfallschutz bleibt trotz Verkauf erhalten. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband gibt es sogar Ankaufsmodelle, bei denen zusätzliche Versicherungen wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) bestehen bleiben können.

Immer mehrere Angebote einholen!

Vor einem Verkauf sollten unbedingt verschiedene Angebote eingeholt werden, denn nicht alle Offerten sind auch seriös. Tipp: Gehört die ankaufende Firma dem Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. an, gelten gewisse Qualitätsrichtlinien. Versicherte sollten darauf achten, dass sowohl die Preisangebote für den Ankauf kostenlos und unverbindlich erstellt werden als auch der Ankauf selbst unentgeltlich erfolgt, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Kaufpreis sollte zudem immer sofort und in einer Summe ausgezahlt werden.

Der Betrag, den die Aufkäufer von Lebensversicherungen zahlen, liegt meist zwischen 2 und 5 Prozent über dem Rückkaufswert des Versicherers. Manche Anbieter wünschen sich eine gewisse Restlaufzeit des Vertrages. Die schwankt zwischen einem und 15 Jahren.

Steuer beim Verkauf von Lebensversicherungen

Für den Gewinn aus dem Verkauf einer Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, fällt keine Steuer an. Jedenfalls dann, wenn der Vertrag bereits mindestens zwölf Jahre gelaufen ist – und das trifft ja mittlerweile auf alle diese Verträge zu. Bei Verträgen, die später abgeschlossen wurden, fällt auf den Gewinn Abgeltungssteuer an.

Alternativen zur Kündigung und zum Verkauf 

Wer seine Police weder kündigen noch verkaufen möchte, aber eventuell Geld benötigt, kann den Vertrag auch in Form eines Policendarlehens beleihen. Nach Einschätzung des Vergleichsportals Verivox eignet sich diese Variante besonders für Versicherungsnehmer mit schwacher Bonität als Alternative zu einem teureren Bankkredit. Eine weitere Alternative besteht in der Beitragsfreistellung. Dadurch wird sowohl der Versicherungsschutz abgesenkt als die Ablaufleistung gemindert. Grundsätzlich bleiben die Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bestehen.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.