So sind Kinder auf dem Schulweg richtig versichert
In den ersten Bundesländern sind sie bereits gestartet: die großen Ferien. Dort beginnt dann für die Kinder bereits Anfang August wieder die Schule. Das gilt ebenfalls für die vielen Schulanfänger. Die kleinen ABC-Schützen zählen dann zu den Neulingen im Verkehr und für die Eltern dieser Erstklässler stellt sich daher spätestens dann die Frage: Wie ist mein Kind auf dem Schulweg eigentlich versichert?
Grundsätzlich gilt auf dem Schulweg, ebenso wie für Erwachsene der Weg zur Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung. Passiert also tatsächlich etwas, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings gilt das ausschließlich für den direkten Weg zur Schule und wieder zurück. Wird ein Umweg oder Abstecher zum neuen Schulfreund oder der neuen Schulfreundin gemacht, springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr ein.
Rund-um-Schutz für Kinder nur durch private Unfallversicherung
Daher raten Verbraucherschützer zum Überprüfen des bisherigen Versicherungsschutzes. „Der Abschluss einer Unfallversicherung oder sogar Kinderinvaliditätsversicherung sollte spätestens jetzt in Betracht gezogen werden und eine Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss“, so die Empfehlung von Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten (BdV).
Etwa 1,3 Millionen Schul- und Schulwegunfälle gab es im Jahr 2017. Dabei gelten per Definition der gesetzlichen Unfallversicherung als „Schüler“ alle Kinder und Jugendliche, die sich in einer Einrichtung, wie der Tagesbetreuung, also bereits in der Kinderkrippe, bis hin zur Hochschule befinden. Rund 11 Millionen Schüler besuchten im Schuljahr 2017/2018 die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, so das Statistische Bundesamt.
Um die Kinder umfassend, und damit eben vor allem in der Freizeit, abzusichern, können Eltern mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Sie springt ein, wenn das Kind sich zum Beispiel im Garten, beim Spielen oder beim Sport so verletzt, dass die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. „Die Grundsumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen, sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Progression, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen“, sagt Bianca Boss. Die von manchen Versicherern angebotene Kinderinvaliditätsversicherung sollte Boss zufolge lediglich als Ergänzung zur vorrangig abzuschließenden Unfallversicherung genutzt werden. Der Unterschied in der Kinderinvaliditätsversicherung besteht darin, dass sie nicht nur bei unfall- sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität leistet.
Worauf kommt es bei einer Kinderunfallversicherung an?
Neben der Grundsumme, die wie bereits erwähnt bei mindestens 200.000 Euro liegen sollte, ist eine Progression von 225 Prozent besser noch 350 Prozent oder sogar 500 Prozent empfehlenswert. Dadurch steigt die Auszahlungssumme bei voller Invalidität deutlich an. Bei der Grundsumme von 200.000 Euro werden bei 100 Prozent Invalidität 700.000 Euro ausgezahlt.
Wichtig bei einer Entscheidung für die Unfallversicherung ist beispielsweise auch, ob Verletzungen, die auf eine „erhöhte Kraftanstrengung“ zurückzuführen sind, versichert sind. Dazu zählt etwa eine Achillessehnenverletzung bei einem Tennisspiel. Als Grundlage, eine normale oder erhöhte Kraftanstrengung zu beurteilen, bilden die Handlungen des täglichen Lebens der versicherten Person. Ebenso ist es wichtig, ob die Folgen einer Impfung, einer Lebensmittelvergiftung oder auch eines Insektenstichs, wie der einer Zecke, eingeschlossen sind. Sollte es sogar zu einem Krankenhausaufenthalt kommen, kann eine Rooming-in-Funktion vor allem bei kleinen Kindern sinnvoll sein, damit die Eltern bei ihnen sein können. Für die empfohlene Grundsumme von 200.000 Euro, einer Progression von 350 Prozent sowie einer Unfall-Rente von monatlich 500 Euro sind Policen mit diesen Merkmalen zwischen 10 und 15 Euro zu bekommen.