Betriebshaftpflicht ist für Betriebe unverzichtbar
Die Tischlermeisterin Johanna Röh ist eine von fünf Millionen Handwerkern in Deutschland. In der Imagekampagne des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks unter www.handwerk.de gibt sie einen Einblick in ihre Welt. Ihre Welt erstreckte sich über den gesamten Globus. Nachdem sie ihre Ausbildung zur Tischlerin abgeschlossen hat, begibt sie sich, wie es in ihrem Beruf Tradition war und ist, auf die Walz. Vier Jahre ist sie in Italien, Spanien, Kanada, Neuseeland, Mexiko, Japan und den USA unterwegs. Zurück in der Heimat macht sie ihren Meister und wird ihr eigener Chef.
Die Kampagne, in der Johanna Röh ihren Weg vorstellt, wurde 2010 ins Leben gerufen. Eine weitere Aktion in diesem Rahmen stellt der Tag des Handwerks immer am dritten Septemberwochenende des Jahres dar. In diesem Jahr fiel dieser Tag auf den 21. September. Friseure, Maurer und Co. präsentierten sich und ihre Arbeiten. Das Ziel: neue Kunden gewinnen und vor allem Nachwuchs für sich überzeugen.
Insgesamt gibt es in Deutschland über eine Millionen Handwerksbetrieb, die zusammen einen Jahresumsatz von über 600 Millarden Euro erwirtschaften. Die Imagekampagne des Handwerkverbands möchte auf die Vielfältigkeit sowie die Potenziale der rund 130 handwerklichen Berufe und vor allem die Zukunftsfähigkeit aufmerksam machen. Zudem werden die unterschiedlichen Berufsfelder sowie die vielen Entfaltungs- und Karrieremöglichkeiten präsentiert.
Als Meister der eigene Chef werden
Eine dieser Optionen ist wie bei Tischlermeisterin Johanna Röh die Selbstständigkeit. Doch mit der Gründung eines eigenen Handwerkbetriebs stellt sich neben zahlreichen organisatorischen Fragen auch die Frage nach der Absicherung der eigenen Person und des jungen Betriebes. Eine wichtige Rolle kommt dabei der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) zu.
Sie ist für jedes Unternehmen unverzichtbar. Insbesondere wenn Personen durch den Geschäftsbetrieb zu Schaden kommen, können schnell große Summen auflaufen, die einen Betrieb oder dessen Inhaber in den Ruin führen können. Der Geschädigte muss zumindest finanziell so gestellt werden, wie er es vor dem Ereignis war. Fehlt in dem Unternehmen ein finanzielles Polster, um den Schaden auszugleichen, kann das schnell die Insolvenz bedeuten.
Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung
Genau hier tritt eine BHV ein. Sie übernimmt Leistungen wie Schadenersatz, Schmerzensgeld oder Vermögensschäden. Sie sollte im Fall der Fälle mindestens drei Millionen Euro bereitstellen. Der Bedarf hängt allerdings stark von der Art des Handwerkerbetriebes ab. Unter Umständen können Versicherungssummen von fünf oder sogar zehn Millionen sinnvoll sein.
Die Höhe des BHV-Beitrages errechnet sich vor allem auf Grundlage der Betriebsart, aber natürlich auch der eingeschlossenen Leistungen, dem Jahresumsatz sowie eventuell bereits eingetretener Schäden. Um vor allem am Beginn der Geschäftsaufnahme den Beitrag zur Versicherung gering zu halten, setzt manch ein Jungunternehmer auf die Vereinbarung einer oft frei wählbaren Selbstbeteiligung. Jedoch gilt hier zu bedenken, dass das Unternehmen im Ernstfall diese Summe zur Verfügung haben muss.