Die Fallen liegen im Kleingedruckten
Im deutschen Gesundheitswesen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf alle im Krankenhaus notwendigen Leistungen – von der ärztlichen Behandlung über Krankenpflege, Arzneimittel bis hin zu Unterkunft und Verpflegung. Die Kasse zahlt für diese allgemeinen Krankenhausleistungen pro Behandlungsfall eine Pauschale. Ein Recht auf einen festen ärztlichen Ansprechpartner oder gar auf Behandlung durch den Chefarzt besteht indes nicht. Solche zusätzlichen Leistungen bietet nur eine private stationäre Zusatzversicherung.
Top-Leistungen und große Flexibilität
„Sie erlangen im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten“, erläutert Krankenversicherungsexperte und Versicherungsmakler Sven Hennig. „Mit einer stationären Krankenzusatzversicherung können Sie selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten und von welchem Arzt.“ Dadurch sind auch Behandlungen durch Spezialisten oder neue Heilmethoden abgedeckt, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen und nur von wenigen Kliniken angeboten werden.
Der große Vorteil ist die Flexibilität. „Die besten Produkte dieser Sparte bieten eine große Auswahl an Krankenhäusern, sie zahlen insbesondere bei den Wahlleistungen nicht nur bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, sondern auch darüber hinaus. Und es gibt weitere Vorteile wie die Übernahme ambulanter OPs inklusive der vor- und nachstationären Behandlung“, so Hennig.
Die Spanne der Monatsbeiträge reicht von 15 bis 80 Euro. Je mehr Leistungen mitversichert werden, desto teurer ist der Schutz. Im Fokus steht, wie viel Extras man zur GKV ergänzen möchte und wie viel man dafür bezahlen möchte. Es geht sowohl um die Leistung wie freie Arztwahl als auch um den Komfort wie Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.
Ausschlüsse sind häufig
„Es gibt nur wenige Menschen, für die eine solche Police nicht sinnvoll ist, aber viele, für die sie aufgrund von Vorerkrankungen nicht machbar ist“, so der Makler. Denn die Möglichkeit von Ablehnung und Ausschlüssen besteht und wird von den Versicherern häufig auch genutzt. Die Gesundheitsfragen fallen im Vergleich zur privaten Krankenvollversicherung allenfalls kürzer in Bezug auf die Abfragezeiträume aus.
„Viele Versicherer bieten einen aufgeweichten Versicherungsschutz an und schließen einzelne Krankheiten wie zum Beispiel Rückenleiden aus. Als Makler sollte man sich dann genau anschauen, wie der Ausschluss formuliert ist“, rät Hennig. Schlecht sei zum Beispiel: „Ausgeschlossen sind Rückenerkrankungen und alle Folgen“. Klar definiert sei besser: „Ausgeschlossen sind Verletzungen der Bandscheiben und daraus resultierende Operationen“. Ein Autounfall bei welchem sich der Versicherte den Rücken verletzt hat, wäre im letzteren Fall eingeschlossen.
Stationäre Krankenzusatzversicherungen gibt es schon lange auf dem Markt, derzeit bauen viele Anbieter immer mehr Assistance-Leistungen in ihre Tarife ein und versuchen sich so von den Mitbewerbern abzuheben. „Sie helfen dem Kunden etwa ein Klinikum oder einen Spezialisten für eine bestimmte Krankheit zu finden, manche bauen auch die ärztliche Zweitmeinung neu in die Bedingungen mit ein“, weiß Hennig.
Klar formulierte Bedingungen sind wichtig
Wie bei allen Policen kommt es auf das Kleingedruckte an. Die Fallen sind die gleichen wie in der Krankenvollversicherung, so der Experte. „Makler sollten auf klare Bedingungen und klare Aussagen achten und schwammige Definitionen meiden“, so Hennig. Vorteilhaft sei der Einschluss von Leistungen für ambulante Operationen, denn es würden immer mehr Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich verschoben.
Ebenfalls empfehlenswert: Die Leistung sollte nicht an eine Vorleistung der GKV gekoppelt sein. Falls diese bei Wahl einer anderen Klinik entfällt, wäre auch der Zusatzversicherungsschutz obsolet. Ein Tarif mit Altersrückstellungen verhindert zudem, dass die Beiträge alle drei bis fünf Jahre deutlich teurer werden.