Wie sich Azubis versichern sollten
Seit ein paar Jahren klagen viele Firmen nicht nur über einen Mangel an qualifizierten Bewerbern für ihre festen Arbeitsstellen, sondern es bleiben auch immer wieder viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Im Berufsausbildungsjahr 2017/2018 meldete die Agentur für Arbeit über 511.000 „versorgte Bewerber“. Über 24.000 Jugendliche waren ohne Stelle. Mehr als doppelt so viele Stellen – knapp 58.000 – bei Unternehmen blieben dagegen unbesetzt.
Unabhängig von dieser Entwicklung ist jede Berufsausbildung ein großer Schritt in Richtung Erwachsenenleben. Auf die jungen Menschen kommen Fragen zu, über die sie sich bislang nie Gedanken machen mussten. Dazu zählt zum Beispiel die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Der ist vor allem wichtig, wenn die Berufsstarter nicht mehr länger zu Hause wohnen können, sondern in eine eigene Wohnung oder in ein EG-Zimmer ziehen müssen. Ein Überblick
Krankenversicherung
Zu den unverzichtbaren Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Sobald ein Auszubildender im Rahmen seines Arbeitsvertrags eine Vergütung erhält, gilt die Krankenversicherungspflicht. Der Lehrling muss sich also eine eigene Krankenkasse suchen. Handelt es sich um eine schulische Ausbildung, in der Gehalt gezahlt wird, kann sich der Jugendliche im Rahmen der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin beitragsfrei über die Eltern mitversichern. Dazu darf sein Einkommen nicht höher sein als 445 Euro im Monat.
War der Auszubildende vorher privat versichert, kann er diesen Status in seinem Angestelltenverhältnis zunächst nicht weiter nutzen. Er könnte jedoch eine Anwartschaft abschließen, wenn er davon ausgeht, über kurz oder lang wieder die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung zu erfüllen.
Private Haftpflichtversicherung
Wie wichtig die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist, darauf machen Verbraucherschützer regelmäßig aufmerksam. Sie springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Daher kommt mit dem Ende der Schulzeit die Frage auf, ob sich der Heranwachsende nun allein versichern muss oder wie lange der Schutz der Familienversicherung in der PHV gilt.
Während der ersten beruflichen Ausbildung muss sich der Azubi noch nicht um eine eigene Absicherung kümmern. Üblicherweise ist er dann im Rahmen der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Auch für eine eventuelle Wartephase nach der Schule gilt das, und wenn Sohn oder Tochter während der Ausbildungszeit nicht mehr im Elternhaus wohnen. Verfügt der junge Mensch jedoch vor der Aufnahme der Ausbildung über eigenes Einkommen aus einer Beschäftigung, muss es sich selbst versichern.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Spätestens mit dem Beginn der Ausbildung, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsprechen bei weitem nicht der Höhe eines regulären Einkommens. Je jünger und gesünder ein Interessent bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto moderater fällt die Prämie aus.
Weitere Versicherungen je nach persönlicher Situation
Je nach Alter verfügt der Berufsstarter eventuell bereits über ein Auto. Dafür ist eine Kfz-Versicherung unumgänglich. Bewohnt er eine eigene Wohnung und besitzt eventuell wertvolle Gegenstände wie ein teures Fahrrad oder ein teures Smart-TV, kann sich eine Hausratversicherung lohnen. Auch eine Rentenversicherung kann sinnvoll sein. Insbesondere bei einer fondsgebundenen Police profitiert der Jugendliche von seinem jungen Alter. Der Zinseszinseffekt bei langen Laufzeiten sorgt für ansehnliche Beträge bei einer späteren Auszahlung.