Experten raten, Ersparnis für den Aufbau der Altersvorsorge zu nutzen
Seit fast 30 Jahren begleitet er uns nun schon: der Solidaritätszuschlag, kurz Soli. Mit Beginn des neuen Jahres ist er für die meisten Deutschen weggefallen. Damit sollen, so die Bundesregierung, 35,5 Millionen Deutsche um insgesamt fast 11 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Vor allem die kleineren und mittleren Einkommen werden auf diese Weise etwas mehr Geld in der Tasche behalten.
Abschaffung Soli
Bislang wurden von der Einkommenssteuer 5,5 Prozent für diesen Zuschlag abgezogen. Das betraf alle Steuerbeträge oberhalb einer Freigrenze von 972 Euro. Diese Freigrenze wurde nun auf 16.956 Euro angehoben. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird dann stufenweise wieder der Soli berechnet.
An die neue, ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. Sie verhindert, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Davon profitieren laut Bundesregierung weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.
Rechner zeigen, wie viel Geld man spart
Wer am Ende wie viel Geld durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags mehr behält, hängt vom Einkommen ab. Auf der Gehaltsabrechnung findet sich meist neben der Höhe der Einkommenssteuer ein Feld, in dem dieser Betrag vermerkt ist. Diverse Online-Rechner, zum Beispiel vom Bundesfinanzministerium, zeigen, wie hoch die individuelle Ersparnis ist.
Die Bundesregierung verdeutlicht die Ersparnis durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags anhand zweier Beispiele. Im ersten Fall kann ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (66.000 Euro und 54.800 Euro brutto pro Jahr) ab diesem Jahr fast 1.000 Euro sparen. Ein Single ohne Kind und mit einem Bruttoeinkommen von 31.200 Euro muss etwa 200 Euro im Jahr weniger abführen.
Soli auf Kapitalerträge
Weiterhin den Soli zahlen müssen Anleger auf steuerpflichtige Kapitalerträge, zum Beispiel auf Zinsen. Allerdings gibt es für Sparer eine Freigrenze. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro. Liegen die Kapitalerträge über diesem Freistellungsbetrag muss die Bank 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Soli davon entrichten.
Mehr Geld für die private Altersvorsorge
Experten raten, die Ersparnis durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags für den (weiteren) Aufbau der privaten Altersvorsorge zu nutzen. Bereits ab einem monatlichen Betrag von 25 Euro können Sparer etwa in einen Fondssparplan oder in eine private Rentenversicherung investieren, je nach Risikoneigung mit einem höheren Fondsanteil für eine höhere Rendite.
Wer beim Sparen auch noch zusätzlich Steuern sparen möchte, kann den Soli – und wenn möglich einen zusätzlichen Betrag – in staatlich geförderte Produkte für die Altersversorgung stecken. Investiert man zum Beispiel in eine Basisrente oder betriebliche Vorsorge, so winken weitere Steuervorteile. So hilft der Staat beim Sparen.