So sichern Sie Tätigkeitsschäden in Ihrer Betriebshaftpflicht ab

Die Absicherung von Tätigkeitsschäden ist speziell für Handwerksbetriebe sinnvoll.Pexels

Wichtig für Handwerker

So sichern Sie Tätigkeitsschäden in Ihrer Betriebshaftpflicht ab

Wenn Sie als Gewerbetreibender eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) abschließen, sollten Sie darauf achten, dass diese auch sogenannte Tätigkeitsschäden mit abdeckt. Besonders für Handwerksbetriebe ist das sehr wichtig. Warum das so ist, lesen Sie hier.

Von Achim Nixdorf | Druckansicht

Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört bekanntlich zu den wichtigsten gewerblichen Policen. Sie schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter und springt bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ein. Was viele aber nicht wissen: Nicht jede BHV zahlt auch automatisch für sogenannte Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt). Das kann gerade für Handwerksbetriebe böse finanzielle Folgen haben.

Im Allgemeinen versteht man unter Tätigkeitsschäden Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die bei Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit an diesen Sachen entstehen, also während Sie daran arbeiten. Auch direkt angrenzende Gegenstände gehören dazu.

Beispiele für Tätigkeitsschäden

Ein Tätigkeitsschaden liegt zum Beispiel vor, wenn beim Einbau einer Duschkabine die Glasscheibe der Kabine zu Bruch geht. Oder wenn ein Elektriker eine Lampe repariert und dabei den Parkettboden mit seiner Leiter zerkratzt. Im Gegensatz dazu schließt ein regulärer Sachschaden nur Gegenstände ein, auf die der Gewerbetreibende bei seiner Arbeit nicht direkt einwirken wollte. Das ist etwa der Fall, wenn ein Maler im Haus seines Auftraggebers versehentlich eine teure Tisch-Vase umstößt.

Wer benötigt eine Absicherung gegen Tätigkeitsschäden?

Die Absicherung ist prinzipiell für alle Unternehmen sinnvoll, – vor allem aber für Handwerksbetriebe, die regelmäßig Arbeiten (Bearbeitung / Reparaturen) an und mit fremden Sachen durchführen. Ohne einen entsprechenden Schutz können im Schadenfall schnell erhebliche Kosten auf die Betriebe zukommen.

In welcher Höhe sollten Tätigkeitsschäden versichert sein?

Als Standard gelten heute Versicherungssummen von 1 Million Euro. Es gibt allerdings auch Tarife, die Tätigkeitsschäden in der BHV bis zur vollen Höhe der vereinbarten Sachschadendeckung mitversichern. Achtung: In alten Betriebshaftpflicht-Policen können noch sehr niedrige Summen vereinbart sein. Deshalb sollten Sie Ihre Unterlagen regelmäßig überprüfen und an Ihre Risken anpassen.

Autor:

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.