So sicher ist Ihr Vermögen
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft sind immens. Viele Sparer fragen sich derzeit, wie sicher ihr Bankguthaben oder ihr Kapital in Lebens- und Rentenversicherungen eigentlich ist. Was wäre, wenn eine Bank oder eine Versicherungsgesellschaft plötzlich zahlungsunfähig würde? Die gute Nachricht: Selbst bei einem solchen Worst Case wäre das Geld des Sparers oder Anlegers nicht immer ganz verloren. Denn es gibt verschiedene Mechanismen der Einlagensicherung.
Private Banken
Grundsätzlich gilt: Geht eine private Bank innerhalb der Europäischen Union pleite, sind Einlagen wie Guthaben auf dem Girokonto, Tages- und Festgeld bis zu 100.000 Euro inklusive Zinsen pro Kunde und Kredithaus gesetzlich abgesichert (Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, sind es sogar bis zu 500.000 Euro.) Bei Gemeinschaftskonten von Eheleuten erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro. Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Einlagensicherung zahlen viele Unternehmen noch in einen freiwilligen Fonds ein. Damit gewährleisten sie, dass auch Summen jenseits der 100.000 Euro abgesichert wird.
Die konkrete Höhe der Sicherung ist allerdings von Bank zu Bank verschieden. Sie kann über die Homepage des Bankenverbands unter www.bankenverband.de/einlagensicherung abgefragt werden.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Die Gelder von Sparkassen-Kunden sind über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband geschützt. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken übernimmt das der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Konkrete Deckungssummen gibt es hier nicht. Stattdessen haben die regionalen Institute vereinbart, im Krisenfall füreinander einzustehen.
Wertpapiere und Schmuck
Oftmals lagern in Bank-Tresoren auch Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate und Fondsanteile sowie Gold oder Schmuck. Da diese Bankeinlagen den Kunden gehören und lediglich bei den Banken aufbewahrt werden, können sie bei einer Insolvenz nicht angetastet werden.
Lebens- und Krankenversicherer
Seit Ende 2004 ist auch für Versicherungsunternehmen in Deutschland gesetzlich verankert, dass sie in einen Sicherungsfonds namens Protektor Lebensversicherungs-Auffanggesellschaft (AG) einzahlen müssen. Gesichert sind darüber Risiko- und kapitalbildende Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Rentenversicherungen. Laut Gesetz müssen dem Sicherungsfonds alle Lebensversicherungsunternehmen/ -niederlassungen angehören, die in der Bundesrepublik Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft betreiben. Pensionskassen können dem Sicherungsfonds freiwillig beitreten. Auffanggesellschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Medicator AG. Beide Gesellschaften werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Wird ein Lebens- oder Krankenversicherer zahlungsunfähig, übernehmen Protektor beziehungsweise Medicator alle Versicherungsverträge und führen diese weiter.
Wer also in der misslichen Lage ist, zu viel Vermögen bei einem Institut zu haben, der kann über Alternativen nachdenken. Das lohnt schon deshalb, weil die meist in Tages- und Festgeld steckenden Gelder kaum Erträge erzielen – und auch mit Sicht auf die nächsten Jahre kaum Aussicht auf Renditechancen bestehen.