So funktioniert die Beitragsrückerstattung in der PKV

Mit einer Beitragsrückerstattung können Privatversicherte richtig Geld sparen.Freepik

Private Krankenversicherung

So funktioniert die Beitragsrückerstattung in der PKV

Wenn Sie privat krankenversichert sind und einen Tarif mit Beitragsrückerstattung gewählt haben, können sie einen Teil Ihrer Beiträge vom Versicherungsunternehmen zurückerhalten. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Eine Besonderheit in der privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Versicherte eine Beitragsrückerstattung in ihrem Tarif wählen können. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle. Am üblichsten ist die Bei­trags­rück­er­statt­ung, die Sie bekommen, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Es kann sich also lohnen, kleinere Rechnungen selbst zu zahlen, anstatt sie bei der Versicherung einzureichen. Das Versicherungsunternehmen spart so Behandlungskosten und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und gibt diesen Vorteil weiter. Vorsorgeuntersuchen oder Impfungen sind üblicherweise ausgenommen, gefährden also die Beitragsrückerstattung nicht.

Höhe steigt mit der Zeit an

Oft steigt die Höhe der Beitragsrückerstattung je länger Sie keine Leistungen beanspruchen. So können es nach drei Jahren beispielsweise bereits vier bis sechs Monatsbeiträge sein. Die genaue Höhe der Erstattungen ist im Vertrag festgelegt und gilt für den ausgewählten Tarif.

Die Versicherung kann also für eine Zahnbehandlung aus einem Zahntarif leisten und dennoch für den eigenständigen ambulanten Tarif Beiträge zurückerstatten, wenn Sie dort keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Auch, wenn Sie nur ein oder zweimal im Jahr Rechnungen einreichen, kann eine Beitragsrückerstattung gewährt werden. Reichen Sie dagegen im gesamten Jahr keine Rechnung ein, kommt noch eine Erstattung für Leistungsfreiheit hinzu.

Erstattung ist oft „erfolgsabhängig“

Ob Sie eine Erstattung bekommen und wie hoch diese ausfällt, ist, wie bereits erwähnt, in den Tarif-Bedingungen festgelegt. Sehr häufig bieten Versicherer nur eine „erfolgsabhängige“ Beitragsrückzahlung an. Das bedeutet, die PKV zahlt die Rückerstattung nur, sofern sie auch entsprechende Überschüsse erwirtschaftet hat. Bei den seltener vorkommenden „erfolgsunabhängigen“ Beitragsrückzahlungen ist die Rückerstattung dagegen vertraglich garantiert.

Wichtig: Sie sollten Ihren PKV-Tarif nicht aufgrund einer Beitragsrückerstattung auswählen. Viel entscheidender sind die Leistungen der Versicherung. Zudem muss die Beitragsrückerstattung steuerlich berücksichtigt werden. Da Versicherungsbeiträge grundsätzlich steuermindernd wirken, müssen Sie Rückerstattungen damit verrechnen. Das bedeutet, dass die steuermindernde Wirkung geringer sein kann. Das müssen Sie für Ihren Einzelfall prüfen. Die Beitragserstattung muss in dem Jahr angegeben werden, in dem der Versicherer das Geld zurückzahlt.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.