Schutz vor Schadenersatz: Warum eine Berufshaftpflicht für Ärzte unverzichtbar ist

Bei einer ärztlichen Behandlung können schnell Fehler passieren. Vor den Folgen schützt eine Berufshaftpflichtversicherung.Pixabay

Schutz vor Schadenersatz

Warum eine Berufshaftpflicht für Ärzte unverzichtbar ist

Eine Berufshaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen für niedergelassene Ärzte. Denn schon ein kleiner Behandlungsfehler kann im Extremfall Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Ohne einen entsprechenden Schutz kann das schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Warum das so ist, lesen Sie hier.

Von Achim Nixdorf | Druckansicht

Ärzte tragen gegenüber ihren Patienten eine hohe Verantwortung. Doch mit der Verantwortung steigt auch das Risiko. Gerade im oft stressigen Berufsalltag. Schon kleine Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Ob irrtümlich ein falsches Medikament verschrieben oder ein Symptom übersehen – diese oder ähnliche Missgeschicke können selbst erfahrenen Medizinern unterlaufen. Wenn geschädigte Patienten dann Schadenersatzansprüche geltend machen, können die Streitwerte schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen.

Eine Berufshaftpflicht ist deshalb ein absolutes Muss für alle niedergelassenen Ärzte und Mediziner mit freiberuflicher Tätigkeit (etwa Honorarärzte). Sie kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Gleichzeitig übernimmt sie die Anwaltskosten, um unberechtigte Vorwürfe abzuwehren (passive Rechtsschutzfunktion).

Was der Versicherungsschutz umfasst

Ohne diesen Schutz müsste ein Arzt im Schadenfall theoretisch unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen haften. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verpflichtet Ärzte deshalb sogar dazu, „sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern”.

Der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflicht erstreckt sich üblicherweise auch auf den Praxisvertreter sowie angestellte Assistenten, Arzthelferinnen und Auszubildende. Mitversichert sind in der Regel auch der ärztliche Notfalldienst sowie sogenannte außerdienstliche Risiken wie Erste-Hilfe-Leistungen im Notfall oder Beratungen im Freundes- und Bekanntenkreis. Eine gute Police sollte außerdem eine Nachhaftungsklausel von mindestens fünf Jahren enthalten. Denn auch wenn ein Arzt aus dem Berufsleben ausscheidet, können immer noch Haftpflichtansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

Was gilt für angestellte Ärzte?

Angestellte Krankenhausärzte sind in der Regel über die Betriebshaftpflichtversicherung des Trägers für den Bereich seiner Dienstaufgaben versichert. Sie sollten aber prüfen, ob dieser Schutz ausreicht. Wer als Angestellter zum Beispiel nebenberuflich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, beispielsweise als Gutachter oder Notarzt, sollte eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Selbst Medizinstudenten und Assistenzärzte sollten sich im Rahmen ihrer ärztlichen Aus- und Weiterbildung über eine Berufshaftpflicht versichern, raten Experten. Denn über die ausbildende Klinik besteht nicht immer ein vollumfänglicher Versicherungsschutz. Außerdem ist im Studium der Nachweis einer Berufs-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für Praktika oft verpflichtend.

Weitere wichtige Versicherungen

Zu einem kompletten Risikoschutz für Ärzte gehören neben der Berufshaftpflicht noch weitere essenzielle Absicherungen wie etwa eine Berufsunfähigkeits- oder eine Rechtsschutz- und Praxisversicherung. Und vor dem Hintergrund, dass immer mehr Patientendaten elektronisch erfasst werden, gewinnt auch ein Cyberschutz an Bedeutung.

Autor:

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.