Schritt für Schritt erklärt
Pflegeantrag stellen – so funktioniert’s
Den Antrag auf Pflegeleistungen können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer Versicherung. Die Begutachtung erfolgt dann durch Gutachter des Medizinischen Dienstes Medicproof.
Mehr Informtionen zu dem Thema finden Sie auch auf den Webseiten der Verbraucherzentrale oder des Bundesgesundheitsministeriums.