Ratgeber Internetkriminalität – Was Betroffene nach einer Cyber-Attacke tun können

Die Hand eines Mannes hält ein Smartphone neben einem Gerät für das kontaktlose Bezahlen.© Getty Images

Ratgeber Internetkriminalität

Was Betroffene nach einer Cyber-Attacke tun können

Hackerangriffe sind eine unschöne Begleiterscheinung der digitalen Welt. Dabei können E-Mail-Konten gehackt, Bankdaten geklaut oder der heimische PC verschlüsselt werden. Was aber tun, wenn man einer Attacke ausgesetzt ist? Pfefferminzia gibt ein paar Tipps.

Von Manila Klafack | Druckansicht

zunächst auf die Gesellschaft zugehen. Dort erhält er Anleitungen für das weitere Vorgehen. Je nach Vorfall sind verschiedene Maßnahmen notwendig. In jedem Fall kann sich der Betroffene an offizielle Stellen, wie die Polizei oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wenden.

Wurden das E-Mail-, Paypal-, Facebook- oder ein anderes Online-Konto gehackt und hat der Angreifer dabei nicht ganze Arbeit geleistet und alle Daten des Kontos geändert, kann der Betroffene über den Button „Passwort vergessen“ ein neues Passwort an die hinterlegte E-Mail-Adresse senden lassen. Falls diese bereits überschrieben wurde, hilft der Online-Dienst telefonisch weiter. Auch auf den Hilfeseiten finden sich oft viele hilfreiche Anweisungen.

Beim Online-Banking ist es etwas kniffliger. Zwar stehen die Chancen gut, das gestohlene Geld zurückzubekommen, doch die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde nicht fahrlässig handelte. Dieser Fall könnte unterstellt werden, wenn Kunden ihre Geheimnummer per E-Mail oder telefonisch weitergeben, weil sich die Betrüger als Mitarbeiter der Bank ausgeben. Auch wer seine Bankgeschäfte auf einem ungesicherten Computer durchführt, verletzt seine Sorgfaltspflicht und könnte dadurch auf dem Schaden sitzenbleiben. Zudem muss der Kunde nach dem Bemerken des Diebstahls seines Geldes einige Dinge tun. Dazu gehört, die Bank sowie die Polizei zu informieren. Handelt es sich um eine Überweisung, lässt sich das Geld oft noch zurückholen. Bei einer nicht genehmigten Lastschrift gelten 13 Monate als Frist. Außerdem muss das Konto gesperrt werden, um weiteren Schaden abzuwehren.

Sind die Daten auf dem Computer durch eine Ransomware verschlüsselt und wird ein Lösegeld für die Entschlüsselung gefordert, empfiehlt das BSI, nicht zu zahlen. Denn zum einen sei nicht garantiert, dass die Daten dann entschlüsselt werden und zum anderen ermutige eine erfolgreiche Erpressung eine Weiterentwicklung der Schadsoftware und fördere letztlich deren Verbreitung.

Ein befallener Computer sollte aus einem vorhandenen Netzwerk heraus genommen werden. Dazu sollte man am besten einen Experten zu Rate ziehen. Wurde regelmäßig eine Datensicherung durchgeführt, kann darauf zurückgegriffen werden bis die Schadsoftware entfernt wurde. Anschließend sollte ein Virenscan durchgeführt werden, um sicherzugehen, dass die Schadsoftware tatsächlich ausradiert ist.

Als letzten Schritt rät das BSI, sich auf die Suche nach der Quelle des Schadprogramms zu machen. Lag es an einem Original-Datenträger sollten Hersteller und BSI informiert werden. Gelangte das Virus über eine Datei oder E-Mail auf den PC, sollten Ersteller oder Absender benachrichtigt werden.

Die Gefahren aus dem Netz lauern auch beim Online-Shopping. Selbst Amazon ist nicht davor gefeit, dass Fake-Shops die Plattform für ihre Betrügereien nutzen. Nach der Bezahlung der vermeintlich bestellten Ware, erhält der Kunde das Produkt nicht. Ist man auf so einen falschen Shop hereingefallen, kann man zunächst versuchen, die Zahlung über die Bank innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig zu machen.

Wurde eine andere Zahlungsart ausgewählt, kann der Online-Shopper diesen Dienstleister informieren. Danach sollten die Beweise des Kaufs gesichert werden, empfiehlt die Polizei. Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails können ausgedruckt und bei der dann zu erstattenden Strafanzeige vorgelegt werden. Zwar sei die Verfolgung der Täter im Ausland eher schwierig, aber die Polizei weist darauf hin, dass die Anzeige dennoch wichtig sei. Nur so lasse sich die Löschung der Fake-Shops konsequent vorantreiben.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.