Welche Vor- und Nachteile ein Tarifwechsel mit sich bringt
Lohnenswert ist das natürlich immer dann, wenn ein günstigerer Tarif die gleichen Leistungen bietet. Als Privatpatient sollte man deshalb regelmäßig den eigenen Tarif mit vergleichbaren Produkten des Versicherers prüfen (lassen). Das empfiehlt sich vor allem für langjährig Versicherte. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband muss das Unternehmen einen Antrag auf Tarifwechsel jederzeit annehmen. Dabei bleiben die Rechte aus Ihrem Vertrag erhalten, und die bisherige Alterungsrückstellung wird angerechnet. Das Recht auf einen Tarifwechsel regelt Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Kostensenkung durch höheren Selbstbehalt
Eine weitere Möglichkeit, um die monatlichen Beiträge für die PKV zu senken, besteht in einer Erhöhung des Selbstbehalts. Allerdings sollte dieser nicht zu hoch angesetzt werden. Denn wer beispielsweise zusagt, jährlich 1.000 oder 2.000 Euro selbst für Arztbesuche und Behandlungen übernehmen zu wollen, muss diesen Betrag auch dauerhaft stemmen können. Denn den Selbstbehalt können Sie nicht einfach wieder senken, dazu ist in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
Nachteile bei Anbieterwechsel
Wenn Sie nicht nur den Tarif, sondern auch den Versicherer wechseln möchten, verlieren Sie einen Großteil Ihrer Altersrückstellungen. Außerdem müssen Sie sich beim Wechsel des Anbieters einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen. Bei einem internen Wechsel fällt diese üblicherweise weg. Gibt es bereits Vorerkrankungen, die beim Abschluss des ersten Vertrages nicht bestanden, wird der monatliche Beitrag aufgrund eines Risikozuschlags vermutlich höher ausfallen. Verbraucherschützer raten Privatversicherten deshalb davon ab, einen Tarifwechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu vollziehen.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Auch ein Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur selten eine gute Option. Darauf weist das Ratgeberportal Finanztip.de hin. Zum einen ist ein Wechsel ab 55 Jahren schwierig, heißt es dort. Und wer erst in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens wechselt, darf nach dem Ende seiner Berufstätigkeit in der Regel nicht in die Krankenversicherung der Rentner, sondern muss sich freiwillig versichern und zahlt daher im Alter höhere Versicherungsbeiträge.