Private Krankenversicherung: So kommen die Beiträge zustande

Die Beiträge in der PKV werden durch Leistungen, Alter bei Vertragsbeginn und Gesundheitszustand beeinflusst.drobotdean/ Freepik.com

Wie berechnen die das?

Private Krankenversicherung: So kommen die Beiträge zustande

Privat krankenversichern und optimale medizinische Leistungen genießen: Für viele ist das eine reizvolle Alternative zur gesetzlichen Versicherung. Doch wie ist das eigentlich mit den Beiträgen? Wie berechnen sie sich – und wann dürfen sie angepasst werden? Antworten gibt’s hier.

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Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spielt das Einkommen in der PKV bei der Berechnung der Beiträge keine Rolle. Hier sind andere Faktoren ausschlaggebend, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um drei Punkte:

+ Die individuell ausgewählten Versicherungsleistungen: Bei Vertragsabschluss können Kunden frei über den Leistungsumfang entscheiden – etwa, ob sie volle Kostenerstattung bei medizinischen Behandlungen wünschen oder einen Selbstbehalt vereinbaren, wie hoch die Zuschüsse zum Zahnersatz sein sollen, ob Naturheilverfahren mitversichert sind oder nicht und einiges mehr. Je nach Leistungsumfang ist der Beitrag höher oder niedriger.

+ Das Alter bei Versicherungsbeginn: Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge. Das hängt auch mit den sogenannten Altersrückstellungen zusammen, die Versicherungsunternehmen aus den Beiträgen bilden. Sie dienen dazu, die Zahlungen im Alter möglichst niedrig zu halten. Je älter ein Versicherter beim Wechsel in die PKV ist, desto kürzer ist die Zeit, in der Rückstellungen gebildet werden können. Deshalb sind sie höher als bei jungen Versicherten – und das wirkt sich auf die Beitragshöhe aus.

+ Vorerkrankungen und Gesundheitszustand: Vorhandene Erkrankungen erhöhen das Risiko, dass der Versicherer für teure Behandlungen aufkommen muss. Deshalb kann er bestimmte Leistungen ausschließen, einen Risikoaufschlag verlangen oder den Versicherungsantrag ganz ablehnen. Gleiches gilt für Berufe, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht.

Berechnung und Anpassungen werden streng kontrolliert

Die Höhe der Beiträge können die Versicherungsunternehmen nicht willkürlich festlegen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schreibt vor, dass sie auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet werden. Dabei spielen langjährige Statistiken zur allgemeinen Lebenserwartung und der Entwicklung der Krankheitskosten eine Rolle. Dass hierbei nicht „geschummelt“ wird, kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Auch mögliche Beitragsanpassungen kann ein PKV-Anbieter nicht nach Gutdünken vornehmen. Das ist nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen, sogenannte „auslösende Faktoren“, erfüllt sind. Höhere Beiträge können zum Beispiel notwendig werden, wenn sich neue, teurere Behandlungsmethoden etablieren oder kostspielige medizinische Geräte zum Einsatz kommen. Nur wenn die kalkulierten Versicherungsleistungen von den tatsächlich erforderlichen um mindestens zehn Prozent abweichen, dürfen die Beiträge steigen (oder sinken – auch das kommt vor). Die diesbezüglichen Berechnungen der Versicherer überprüfen unabhängige, mathematische Treuhänder und wiederum die BaFin. So ist garantiert, dass sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei möglichen Anpassungen immer alles mit rechten Dingen zugeht.

Autor:

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben diesem Blog und Pfefferminzia.de schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagtenturen.