So bleiben die Beiträge auch im Alter stabil
Die medizinische Versorgung wird immer besser und wir alle immer älter. Das klingt gut. Doch auf der finanziellen Seite bedeutet beides für die Krankenversicherer steigende Kosten. Dadurch kommt es immer wieder zu Erhöhungen bei den Beiträgen. Allerdings dürfen auch in der PKV nicht willkürlich die Beiträge angepasst werden. Vielmehr schreiben gesetzliche Regelungen vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zu einer Beitragsanpassung kommen kann.
Erst wenn die Gesundheitsausgaben um 10 Prozent gestiegen sind – und das kann ein paar Jahre dauern – darf der Krankenversicherer aktiv werden. Dann fällt die Erhöhung der Beiträge für den Versicherten jedoch umso höher aus. Das wiederum ist in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit nicht unbedingt vorteilhaft. Von 2009 bis 2019 sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung so pro Jahr um 2,8 Prozent gestiegen, in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar um 3,3 Prozent.
Beitragsentlastungstarife
Insbesondere im Rentenalter können Beitragsanpassungen für privat Krankenversicherte zur Belastung werden. Um diesen Effekt abzumildern, bieten die Versicherer Bausteine zur Beitragsentlastung im Alter an.
Damit kann zusätzlich zu den ohnehin kalkulierten Alterungsrückstellungen, über die bereits während der gesamten Laufzeit Geld für die höheren Gesundheitskosten im Alter angespart werden, Kapital aufgebaut werden. Je nachdem, wie hoch der vereinbarte Satz im Beitragsentlastungstarif ist, reduziert sich der Betrag in der Krankenversicherung um diese Summe. Zunächst in voller Höhe und dann, je nach Anbieter, in einem regelmäßigen Abstand um weiter steigende Beträge.
Privatversicherte im Alter zwischen 21 und 55 Jahren können solche Beitragsentlastungstarife bei ihrem Versicherer abschließen. Die maximale Höhe der Beitragsentlastung kann je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich ausfallen. Viele sehen eine Beschränkung auf 75 Prozent vor, zum Teil können sogar 100 Prozent des heutigen Beitrages abgesichert werden Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Jedoch muss bedacht werden, dass der Beitrag für diesen Baustein bis zum Vertragsende zu zahlen ist. Tipp: Arbeitnehmer, die den Zuschuss ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung nicht bereits ausgeschöpft haben, können den Zuschuss für diesen Tarifbaustein nutzen.
Interner Tarifwechsel
Wer seine PKV-Beiträge bereits während des Berufslebens senken möchte, hat die Möglichkeit, bei seinem Anbieter den Tarif zu wechseln und bezahlbarer zu gestalten. Die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen bleiben erhalten und damit die finanzielle Entlastung im Alter.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer stellt sich dagegen unter diesem Aspekt schwieriger dar. Die Alterungsrückstellungen würden bei solch einem Wechsel verloren gehen. Wichtig: Laut Finanztip.de hat jeder Privatversicherte das Recht, bei seinem Krankenversicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.
Lassen Sie auch regelmäßig Ihren Risikozuschlag überprüfen, denn ein einmal vereinbarter Risikozuschlag muss nicht für immer bestehen bleiben. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand so sehr verbessert hat, dass der Grund für den Zuschlag entfallen ist, können Sie den Aufpreis reduzieren oder sogar komplett aus dem Vertrag streichen lassen.