Pflegeversicherung – Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist

Alte Menschen wollen gerne zu Hause gepflegt werden.© Pixabay

Pflegeversicherung

Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist

Im Pflegegrad 1 ist der Wunsch der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt zu werden, verständlich und meist umsetzbar. Doch je stärker die Einschränkungen und damit verbunden ein höherer Pflegeaufwand, desto mehr stellt sich die Frage, ob eine stationäre Pflege nicht besser wäre.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen wurden 2017 in den eigenen vier Wänden versorgt. Das sind rund 2,6 Millionen Menschen. Denn laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2017 etwa 3,4 Millionen Deutsche auf Pflege angewiesen. 81 Prozent davon waren 65 Jahre und älter, 35 Prozent waren mindestens 85 Jahre. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen, nämlich 63 Prozent, war weiblich.

Die Pflegebedürftigen und aus finanziellen Gründen oft auch deren Angehörigen wünschen sich, so lange es geht, eine Betreuung zu Hause. Über die Hälfte (56 Prozent) der im Jahr 2017 ambulant versorgten Menschen lebten mit Pflegegrad 1, der geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bedeutet, und Pflegegrad 2, in dem bereits erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Über ein Viertel (28 Prozent) der zu Hause betreuten Pflegebedürftigen sind bereits schwer beeinträchtigt und haben den Pflegegrad 3. Selbst mit Pflegegrad 4 ist es noch mehr als jeder Zehnte (11 Prozent), der sich von Angehörigen betreuen lässt.

Unterstützung für die Pflegenden

Das Bundesgesundheitsministerium hat diverse Möglichkeiten zusammengestellt, um die Pflegenden zu unterstützen und auch zu entlasten. Es gibt viele Studien, die belegen, wie hoch die körperliche und psychische Belastung von Menschen ist, die jemanden pflegen. Auch Gewalt gegen die Pflegebedürftigen soll aufgrund der Dauerbelastung einer nahezu Rund-um-die Uhr-Betreuung eher zuhause festzustellen sein als in Pflegeheimen.

Zudem schätzen diejenigen, die sich dafür entscheiden, einen Angehörigen daheim zu pflegen, die mögliche Dauer der Pflegezeit nicht selten falsch ein. Viele gehen von drei oder vier Jahren aus, die irgendwie überstanden werden. Doch es können schnell zehn oder 20 Jahre vergehen. Und je nach Krankheit und Schwere der Erkrankung, insbesondere bei Demenz, ist die emotionale Belastung sehr hoch, wenn der Vater oder die Mutter, die eigenen Kinder nicht mehr erkennen.

Manch einer entscheidet an diesem Punkt, dass die Betreuung zuhause einfach nicht mehr gewährleistet werden kann. Für andere tritt diese Situation ein, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus kommt und sich der Zustand sehr verschlechtert.

Der Gesetzgeber hat in jedem Bundesland viele sogenannte Pflegestützpunkte geschaffen, die eine erste Anlaufstelle für eine Beratung zum Thema sind. Im Krankenhaus kann beispielsweise auch der dortige Sozialdienst erste Informationen geben.

Wird nun ernsthaft erwogen, dass die Pflege künftig stationär erfolgen soll, ist insbesondere der finanzielle Aspekt zu klären. Im Durchschnitt kostet ein Pflegeplatz in Deutschland etwa 3.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt nach einer Erhebung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) durchschnittlich 1.830 Euro monatlich (Stand 1. Januar 2019). Allerdings gibt es starke regionale Unterschiede. Während der Eigenanteil beispielsweise in Sachsen-Anhalt mit 1.218 Euro jeden Monat am niedrigsten ist, ist er in Nordrhein-Westfalen mit 2.252 Euro am höchsten.

Kosten eines Pflegeheims

Dabei setzen sich die Kosten, die der Pflegebedürftige selbst zu übernehmen hat, folgendermaßen zusammen:

  • Die Pflegekosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung je nach Pflegegrad übernommen werden. Im Pflegegrad 1 sind es aktuell 125 Euro, im Pflegegrad 2.770 Euro, im Pflegegrad 3 dann 1.262 Euro, im Pflegegrad 4 bereits 1.775 Euro und im Pflegegrad 5 liegt der Anteil durch die Pflegeversicherung bei 2.005 Euro monatlich.
  • Der Betrag, den der Pflegebedürftige für Unterkunft und Verpflegung auch in der häuslichen Pflege übernehmen muss.
  • Hier geht es um die Investitionskosten, die beispielsweise für Umbau-, Ausbau- oder Modernisierung und Instandhaltung anfallen.
  • Weitere Kosten können durch eine Ausbildungsumlage entstehen, die je nach Heim und Bundesland auf den Heimbewohner umgelegt werden können.
  • Über die üblichen Kosten hinaus können Zusatzleistungen im Heim angeboten und genutzt werden. Diese Angebote müssen dann separat bezahlt werden.

Kann sich ein Pflegebedürftiger den stationären Aufenthalt nicht leisten, weil die Leistungen der Pflegeversicherung, das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, können die Heimbewohner beim Sozialamt entsprechende Unterstützung beantragen. Allerdings prüft das Amt, ob die Angehörigen über die notwendigen Mittel verfügen, die Differenz zwischen dem Einkommen des Pflegebedürftigen und den Ausgaben zu übernehmen.

Welches Heim es dann werden soll, hängt unter anderem von den finanziellen Möglichkeiten ab. Über den Pflegelotsen, einem bundesweiten, unabhängigen und kostenlosen Informationsportal des vdek, können Angehörigen eine geeignete Pflegeeinrichtung suchen. Um eine Entscheidung zu erleichtern, empfiehlt es sich, ein paar Heime auszusuchen und persönlich zu besuchen. Gespräche mit Bewohnern und dem Personal geben dann einen Einblick, ob die Einrichtung zu den Bedürfnissen passt.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.