Welche Versicherung haftet bei Sturmschäden?
Schäden am Haus deckt üblicherweise eine Wohngebäudeversicherung ab. Schäden im Haus werden von der Hausratversicherung reguliert. Auch Folgeschäden, etwa wenn durch das zerstörte Dach Regenwasser eindringt, sind üblicherweise eingeschlossen. Allerdings haften die Gesellschaften erst ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern entspricht. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband reicht als Nachweis meist aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind.
Für Sturm-Schäden an parkenden Autos, die zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel verursacht wurden, ist übrigens die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht.
Was zählt zum Wohngebäude?
Zum Wohngebäude gehören all jene Teile, die fest mit dem Gebäude verbaut sind, beispielsweise Fenster, Türen und Treppen. Als Grundsatz gilt: Alles, was ich bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, zählt zum Wohngebäude. Der Versicherungsschutz umfasst üblicherweise Schäden, die durch ein Feuer, eine Überspannung durch Blitz, eine Explosion, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel entstanden sind. Manche Anbieter nehmen auch Garagen, Carports, Zäune, Müllboxen und Gartenhäuser mit auf. Ebenfalls in den Schutz integrieren lassen sich Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen.
Überflutet Dauerregen Keller, beschädigt Wände und Inventar, dann hilft allerdings nur eine Police gegen Elementarschäden, die häufig als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird oder direkt in den Verträgen enthalten ist. Zu den Elementarschäden zählen neben Überschwemmungen unter anderem auch Erdrutsch, Erdbeben und Schneedruck.
Wonach berechnen sich die Kosten der Wohngebäudeversicherung?
Die Grundabsicherung einer Wohngebäudeversicherung berechnet sich insbesondere nach der Bauart, dem Gebäudetyp sowie der Lage und damit der Risikozone der Immobilie. Beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit beispielsweise sind auch Feuerschäden durch eine Kerze mitversichert. Fehlt dieser wichtige Einschluss, ist die Police etwas günstiger. Auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert die Prämie.
Was sollten Betroffene tun?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät, Schäden umgehend und wahrheitsgetreu zu melden. Kaputte Gegenstände sollten erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Allerdings müssten Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entstehen könne. Wichtig sei es außerdem, Schäden zu fotografieren und möglichst detailliert zu dokumentieren.