Krankenversicherung – Warum eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist

© Pixabay

Krankenversicherung

Warum eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist

Jedes zweite Kind in Deutschland hat Zahnfehlstellungen, die vom Kieferorthopäden behandelt werden. Für die Eltern kann das teuer werden, denn die Krankenkassen tragen längst nicht alle Kosten. Eine private Absicherung kann hier jedoch Abhilfe schaffen.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Eltern müssen bei der Absicherung und Vorsorge ihrer Kinder viele Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch die Wahl für oder gegen eine private Krankenzusatzversicherung. Denn Zahnarztkosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen – auch nicht bei Kindern. Daher beginnen die privaten Zuzahlungen bereits bei Kunststofffüllungen oder einer Wurzelbehandlung. Allerdings liegt der Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen eher bei der Übernahme der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen (KFO). Denn laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) wird rund die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland kieferorthopädisch behandelt. Es ist also gut möglich, dass das eigene Kind in der Jugend eine Zahnspange bekommt.

Was die gesetzliche Krankenversicherung zahlt

Die Rechnungen des Kieferorthopäden werden nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Kassen übernehmen 80 Prozent der Kosten für das erste Kind im Rahmen der medizinischen Grundversorgung. Wird zeitgleich ein Geschwisterkind behandelt, werden 90 Prozent erstattet. Da diese Kosten jedoch durch Zusatzleistungen während der Behandlungszeit recht hoch werden können, bleibt oft ein nicht unbeträchtlicher Teil für die Familie übrig. Leichtere Korrekturen kosten rund 500 Euro, die übliche Spanne liegt jedoch zwischen 1.000 und 6.000 Euro. Wichtig zu wissen: Bei „sehr leichten“ und „leichten“ Fehlstellungen, die als Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) 1 und 2 eingestuft werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten überhaupt nicht. Hier sind aus medizinischer Sicht keine Korrekturen notwendig. Für schwerere Fehlstellungen der KIG 3 bis 5 leistet die gesetzliche Krankenversicherung dann zwar, aber eben nur im Rahmen der Grundversorgung. Alles was darüber hinaus geht – etwa Kunststoffbrackets, farblose Bögen oder gar innenliegende Zahnspangen – muss der junge Patient (beziehungsweise müssen seine Eltern) allein tragen.

Eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche kann sich daher lohnen. Je nach Tarif werden bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten reguliert, oftmals mit einer Summenbegrenzung je Versicherungsfall. Private Policen zahlen in der Regel auch, wenn zusätzliche Behandlungen notwendig werden, und übernehmen die Kosten für die Zahnprophylaxe. Insbesondere beim Tragen von Klammern ist eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung notwendig. Denn durch die kleinen Befestigungselemente (Bracketts) und Bögen auf den Zähnen ist das Zähneputzen schwierig. Zudem hilft das Versiegeln der Zahnoberfläche, die Zahngesundheit während der ein bis zwei Jahre der Zahnspangenzeit zu erhalten.

Wonach sollte ein Tarif ausgewählt werden?

Neben dem Leistungspaket ist die Höhe der monatlichen Prämie ein Entscheidungskriterium. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass bei vielen Angeboten die Beiträge anfangs geringer sind und aufgrund der Alterungsrückstellungen mit dem Alter, in der Regel alle fünf bis zehn Jahre, steigen. Sobald die Milchzähne vollständig sind, könnte die Zahnzusatzversicherung bereits für unter zehn Euro abgeschlossen werden. Wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde, wird es bei den meisten Versicherern jedoch schwierig.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.