Eine sinnvolle Absicherung für Selbstständige
Für Selbstständige sind die Risiken im Arbeitsleben etwas höher als bei Angestellten. Das zeigt sich unter anderem im Krankheitsfall. Wird etwa ein Künstler, Publizist, Arzt oder Zahnarzt krank, bekommt er keine Entgeltfortzahlung, wie sie Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen der Krankheit erhalten. Er muss in dieser Zeit auf seine Ersparnisse zurückgreifen.
Nach sechs Woche tritt bei Angestellten die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld. Die Höhe dieses kalendertäglich berechneten Krankengeldes ist einkommensabhängig. Üblich sind 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Einmalzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden dabei berücksichtigt.
Unternehmer dagegen haben keinen Anspruch auf dieses Krankengeld. Sind sie krank, fällt ihr Einkommen weg. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, kann das schnell existenzbedrohend werden. Insbesondere da die Fixkosten weiterhin anfallen und dem kein Einkommen gegenübersteht. Um dem vorzubeugen, können sie eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Versicherer abschließen. In der Regel nach sechs Wochen bekommen sie dann den versicherten Betrag ausgezahlt.
Lohnt sich das?
Das kommt darauf an. Zum einen, ob der Interessent angestellt oder selbstständig arbeitet, und ob er privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Wenn der Selbstständige mit einer privaten Krankenversicherung nicht über ausreichend Ersparnisse verfügt, um im Ernstfall auch länger als sechs Wochen ohne Einkommen zu überbrücken, lautet die Antwort auf diese Frage ja.
Der freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige kann mit seiner Krankenkasse vereinbaren, ob er Krankengeld beziehen möchte. Entscheidet er sich dagegen, zahlt er beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse 14,7 Prozent von Gewinn. Hier ist der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,7 Prozent bereits enthalten. Mit der Absicherung für Krankengeld liegt der monatliche Beitrag bei der TK bei 15,3 Prozent.
Doch auch für besserverdienende Angestellte kann eine private Krankentagegeldversicherung durchaus eine Überlegung wert sein. Denn unabhängig von der Höhe des Verdienstes fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung mindestens zehn Prozent des Gehalts nach sechs Wochen weg. Liegt der monatliche Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der GKV von 4.537,50 Euro wird die Lücke zwischen Einkommen und Krankengeld immer größer und eine zusätzliche Absicherung sinnvoller. Außer, der Arbeitgeber stockt den fehlenden Betrag auf. Dann ist eine eigene private Vorsorge nicht notwendig.
Ist der Arbeitnehmer privat versichert, springt nach sechs Wochen keine Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Stattdessen ist es ratsam, diese Absicherung gleich mit dem PKV-Tarif beim Versicherer abzuschließen. Allerdings kann die Krankentagegeldversicherung auch von einem anderen Anbieter genutzt werden.
Beamte können auf eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung verzichten. Ihr Dienstherr zahlt im Falle einer Krankheit die Bezüge zeitlich unbegrenzt weiter.
Unterschiedliche Begriffe
Oftmals herrscht bei Selbstständigen und Angestellten Unkenntnis darüber, welche Unterschiede sich hinter den Begriffen Krankengeld, Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld verbergen.
Krankengeld und Krankentagegeld gleichen einen Verdienstausfall im Krankheitsfall aus. Im Unterschied zum Krankengeld jedoch, das nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Krankheit erhalten, die länger als sechs Wochen andauert, muss jeder selbst über einen privaten Versicherer eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese springt ein, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, oder im Fall von Selbstständigen in der Regel ebenfalls nach sechs Wochen, ausläuft. Der Arzt muss eine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen und diese muss dem Versicherer vorgelegt werden.
Das Krankenhaustagegeld dagegen leistet je nach Tarif mit unterschiedlichen Erstattungen für die Unterbringung im Krankenhaus.