Wenn Körper oder Geist nicht mehr (arbeiten) können
Im Jahr 2016 erhielt ein Versicherter durchschnittlich 7.686 Euro aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, entweder aus einem eigenständigen Vertrag oder aus einer Zusatzversicherung beispielsweise bei der Risikolebensversicherung. Das bedeutet, der monatliche Betrag lag bei etwa 640 Euro. Bei neu abgeschlossenen Verträgen liegt die durchschnittliche Rente pro Jahr bei 10.607 Euro, also rund 883 Euro. Diese Werte hat eine Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen, mit einem Marktanteil von circa 80 Prozent, ergeben.
Insbesondere psychische Erkrankungen und Nervenerkrankungen führen in die Berufsunfähigkeit. Das Ratinginstitut Morgen und Morgen ermittelte im Mai 2018 bei 32 Prozent der Berufsunfähigkeiten diese Krankheiten als Ursache. Dahinter folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates mit 21 Prozent. Krebs ist demnach für 15 Prozent der Berufsunfähigkeiten verantwortlich und zu 9 Prozent geschieht es in Folge eines Unfalls.
Um die finanziellen Folgen aufzufangen, kommt neben den Versicherungsbedingungen vor allem eine ausreichend hohe versicherte Rente eine enorme Bedeutung zu. Darauf weisen Verbraucherschützer immer wieder hin. Da sich der Gesetzgeber weitgehend aus der Pflicht zurückgezogen hat, wird die private Vorsorge bei der Einkommenssicherung immer wichtiger. Mit einer Berufsunfähigkeit fällt das Einkommen, manchmal nur zeitweise, aus der bisherigen Beschäftigung weg. Die gesetzliche Leistung aus der Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2017 laut Deutscher Rentenversicherung bei 716 Euro monatlich.
Die Höhe der BU-Rente am Nettoeinkommen orientieren
Um einen Anhaltspunkt zu bekommen, welche Höhe nun die BU-Rente haben sollte, gilt eine Orientierung am aktuellen Nettoeinkommen. Insbesondere bei älteren Interessenten einer BU oder bei Vorerkrankungen kann sich nicht jeder die Absicherung des Einkommens in voller Höhe leisten. Zwei Drittel bis drei Viertel des Nettoeinkommens, so die empfohlene Höhe der Verbraucherschützer, sollten versichert werden. Das wären bei einem mittleren Monatseinkommen von 1.666 Euro, ermittelt für 2017 vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, zwischen 1.100 Euro und 1.250 Euro. Höher als das aktuelle Nettoeinkommen kann keine BU-Rente vereinbart werden.
Je riskanter ein Beruf, desto teurer ist der monatliche Beitrag, der für die vereinbarte
Rente aufgebracht werden muss, so die Verbraucherzentrale. Körperlich Tätige müssen demnach mit höheren Beiträgen rechnen als diejenigen mit eher sitzenden Berufen. So fallen für Dachdecker, Gärtner oder für Pflegeberufe hohe Prämien an oder der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Je nach Versicherungsunternehmen sind bis zu 15 Berufsgruppen möglich.
Steuer und Krankenversicherung können abgezogen werden
Wann die BU-Rente letztlich ausgezahlt wird, hängt vom Gesundheitszustand des Versicherten ab. Wer seinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Erkrankungen ganz oder teilweise und vermutlich dauerhaft (also mehr als drei Jahre) nicht mehr nachgehen kann, gilt als berufsunfähig und kann bei seinem Versicherer die vereinbarte Rente beantragen. Wichtig in dem Zusammenhang ist es, bereits bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass in den Bedingungen keine abstrakte Verweisung genannt wird. Denn in dem Fall könnte der Versicherer verlangen, dass der Versicherungsnehmer eine andere Tätigkeit, die den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der bisherigen Lebensstellung entspricht, übernimmt. Es muss dann keine BU-Rente gezahlt werden.
Bekommt der Antragsteller jedoch die ausgemachte Rente, unterliegt dieser Betrag wie jedes andere Einkommen der Steuer- und Krankenversicherungspflicht. Bei der Krankenversicherung kann dabei zwischen der privaten und der gesetzlichen (GKV) unterschieden werden. In der ersten Variante muss der Beitrag, wie gehabt, weitergezahlt werden. Gegebenenfalls kommt ein Tarifwechsel in Betracht. Das muss ganz individuell geprüft werden.
Ist der BU-Rentner in der GKV, prüft die Krankenkasse, ob eine Pflichtversicherung vorliegt oder eine freiwillige Versicherung notwendig ist. Wird bei dieser Statusprüfung eine Pflicht festgestellt, müssen keine Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden. Bei der freiwilligen Versicherung dagegen, müssen die vollen Beiträge auf die BU-Rente gezahlt werden.
Wie lange die BU-Rente schließlich läuft, hängt unter anderem davon ab, wie lange die Berufsunfähigkeit andauert, wie lange der Versicherungsnehmer lebt und mit welcher Dauer der Vertrag vereinbart wurde. Optimal gewählt, ist eine Laufzeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.