Gut versichert in die Selbstständigkeit starten
Das Handwerk leidet seit Jahren unter einem Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Dem will die Branche mit dem Aktionstag am 17. September entgegenwirken. Bundesweit präsentieren sich an diesem Tag Handwerksbetriebe der Öffentlichkeit, um vor allem Jugendliche auf die beruflichen Möglichkeiten in den verschiedenen Gewerken aufmerksam zu machen.
Tatsächlich gehört das deutsche Handwerk mit über 1 Million Betrieben, 5,6 Millionen Beschäftigten und rund 600 Milliarden Euro Jahresumsatz zu den leistungsstärksten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Junge Menschen können zwischen mehr als 130 verschiedenen Ausbildungsberufen wählen – vom Anlagenmechaniker bis zum Zahntechniker. Und wer will, der kann sich später auch selbstständig machen.
Der richtige Versicherungsschutz
Was so einfach klingt, ist im Detail dann aber natürlich etwas komplizierter. Denn für Selbstständige ist vieles anders als für Arbeitnehmer. Handwerker, die in ihr eigenes Geschäftsleben starten, müssen sich zum Beispiel mit einem umfassenden Versicherungsschutz der eigenen Person und ihres Unternehmens beschäftigen.
Eine wichtige Rolle kommt dabei der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) zu. Sie ist für Existenzgründer die wichtigste Gewerbeversicherung überhaupt. Denn insbesondere wenn Personen durch den Geschäftsbetrieb zu Schaden kommen, können schnell große Summen auflaufen, die einen Betrieb oder dessen Inhaber in den Ruin führen können. Der Geschädigte muss zumindest finanziell so gestellt werden, wie er es vor dem Ereignis war. Fehlt in dem Unternehmen ein finanzielles Polster, um den Schaden auszugleichen, kann das schnell die Insolvenz bedeuten.
Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung
Genau hier tritt eine BHV ein. Sie übernimmt Leistungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Die Höhe des BHV-Beitrages errechnet sich vor allem auf Grundlage der Betriebsart, aber natürlich auch der eingeschlossenen Leistungen, dem Jahresumsatz sowie eventuell bereits eingetretener Schäden. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht sollte bereits mit dem Gründungsdatum beginnen.
Private Absicherung und Vorsorge
Neben den Policen für sein Unternehmen muss ein Handwerker, der in die Selbstständigkeit startet, auch seine eigene Absicherung und die seiner Angehörigen im Auge behalten. An erster Stelle steht hier die Krankenversicherung. Selbstständige können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder ob sie die Vorteile eines privaten, leistungsstärkeren Krankenversicherungsschutzes in Anspruch nehmen möchten. Zu den versicherten Leistungen sollte auf jeden Fall Krankentagegeld gehören.
Unverzichtbar für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben, ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, vereinfacht gesagt, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Angehörige und Erben können schließlich über eine Risikolebensversicherung für den eigenen Todesfall abgesichert werden.