Genau hinschauen: Worauf Hausbesitzer bei der Wohngebäudeversicherung achten sollten

Feuerwehreinsatz: Eine Wohngebäudeversicherung schützt auch vor den Folgen eines Brandes.Pixabay

Genau hinschauen

Worauf Hausbesitzer bei der Wohngebäudeversicherung achten sollten

Vorgeschrieben ist sie nicht. Trotzdem sollten Hausbesitzer eine haben – die Wohngebäudeversicherung. Wenn das Haus durch äußere Einflüsse zu Schaden kommt, springt sie ein – vorausgesetzt, die erwartete Leistung ist mitversichert. Denn beim Abschluss einer Gebäudeversicherung steckt der Teufel wie so oft im Detail.

Von Anette Bierbaum | Druckansicht

Die Gebäudeversicherung gehört für die meisten Hausbesitzer zur Vorsorge-Grundausstattung – und das zu Recht. Schäden, die durch Feuer, Sturm und Leitungswasser im und am Haus entstehen, treiben Versicherte somit nicht mehr in den Ruin. Die Gebäudeversicherung begleicht die Kosten.

Sie zahlt für die Neueindeckung des sturmbeschädigten Dachstuhls. Sie übernimmt die Trockenlegung und Renovierung feuchter Keller oder Wände nach einem Rohrbruch. Im schlimmsten aller Fälle übernimmt die Wohngebäudeversicherung sogar den Abbruch des Gebäudes inklusive aller Aufräumarbeiten und der Grundstücksabsicherung. Auch der Neubau nach einem Hausbrand geht auf Kosten der Gebäudeversicherung – und zwar zum sogenannten Neuwertpreis: In dem Fall zahlt die Police ein neues, gleichartiges Gebäude zu heutigen Preisen – inklusive aller Architekten- und Planungskosten.

Allerdings erhalten Hausbesitzer den Neubauwert nur, wenn sie innerhalb der ersten drei Jahre mit dem Wiederaufbau beginnen. Und während der nicht bewohnbaren Monate sollten Kosten für den nötigen Mietersatz mitversichert sein – nur ein Baustein, der bei der Gebäudeversicherung nicht obligatorisch ist.

Weitere wichtige Punkte beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung: 

  • Um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte der Vertrag der Gebäudeversicherung einen Unterversicherungsverzicht enthalten. Damit schützen sich Hausbesitzer vor Leistungskürzungen, falls die angesetzte Versicherungssumme für einen Schaden am Gebäude zu niedrig angesetzt wurde.
  • Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten sollten ebenfalls eingeschlossen sein, ebenso die Folgen von Überspannungsschäden und Mehrkosten durch behördliche Auflagen (oder zum Beispiel bei einer Dekontamination des Grundstücks)
  • Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sollten ebenfalls in der Gebäudeversicherung mitversichert sein. Dazu gehören beispielsweise Folgekosten, die ein auf das Gebäude gestürzter morscher Baum oder ein im Sturm aufs Dach geknickter Flachwurzler verursacht.
  • Elementarschäden, wie sie nach Erdbeben, Überschwemmungen oder Starkregenfällen entstehen, sind ebenfalls ein extra aufgeführter Punkt im Versicherungspaket. Wer hier das Kreuzchen vergisst, bleibt mit allen Folgekosten im Regen stehen.
  • Unser Tipp: Wer das Kreuz bei Elementarschäden setzt, macht grundsätzlich nichts verkehrt. Trotzdem sollte man seine individuelle Situation mit einem Experten besprechen.

Autorin:

Anette Bierbaum

Anette Bierbaum ist freie Redakteurin. Die gelernte PR-Fachfrau unterstützt seit über zehn Jahren Medienhäuser, PR-Agenturen und redaktionell geprägte Content-Plattformen.