Diese Personengruppen können in die private Krankenversicherung

Studierende sind nach der Immatrikulation grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert, aber viele Versicherer haben günstige Studententarife im Angebot.gpointstudio /Freepik.com

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Diese Personengruppen können in die private Krankenversicherung

7 Millionen Menschen in Deutschland haben eine private Krankenvollversicherung. Sie profitieren damit von einem umfangreicheren Leistungsangebot als gesetzlich Versicherte. Allerdings darf sich nicht jeder privat versichern. Ob Sie zu dem PKV-fähigen Personenkreis gehören – hier ein Überblick.

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PKV-Versicherte haben in der Regel einen schnelleren Zugang zu Fachärzten, genießen Chefarztbehandlung im Krankenhaus, bekommen hohe Zuschüsse zu Zahnersatz und haben – je nach gewähltem Tarif – Anspruch auf weitere medizinische Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten sind. Wer sich privat versichern darf, ist gesetzlich geregelt – diese fünf Gruppen sind PKV-berechtigt:

Angestellte mit hohem Einkommen

Ob Sie als fest Angestellter in die PKV können, hängt davon ab, ob Ihr Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2024 liegt diese Grenze bei 69.300 Euro (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber ohne Prämien und Boni). Wer so viel oder mehr verdient, kann frei zwischen GKV und PKV wählen. Nicht zu verwechseln ist die JAEG mit der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 61.200 Euro). Aus ihr errechnet sich der Höchstbetrag, den gesetzlich Versicherte an Beiträgen zahlen müssen.

Freiberufler und Selbstständige

Wer seinen Lebensunterhalt freiberuflich oder als Selbstständiger verdient, kann sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Viele Selbstständige bleiben nach der Existenzgründung häufig erst einmal freiwillig in der GKV. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem späteren Wechsel in die PKV eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten müssen.

Beamtinnen und Beamte

Beamte, Beamtenanwärter und Beamte in Ausbildung sind schon insofern im Vorteil, dass sie von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent zu anfallenden Krankheitskosten bekommen. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland. Die Restsumme kann über eine PKV optimal abgedeckt werden.

Studierende

Studierende sind nach der Immatrikulation grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert, können sich aber bis drei Monate nach der Einschreibung davon befreien lassen und privat krankenversichern. Ob sich das lohnt, hängt auch vom Alter ab. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende in der Familienversicherung gesetzlich versicherter Eltern kostenlos mitversichert. Viele Versicherer haben aber so günstige Studententarife im Angebot, dass ein Wechsel trotzdem attraktiv sein kann.

Menschen ohne eigenes Einkommen

Auch wer kein oder nur ein geringes Einkommen bis 538 Euro monatlich hat, kann sich privat krankenversichern. Häufig sind das Hausfrauen oder -männer, deren Partner privat krankenversichert ist. Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es hier allerdings nicht. Für den nichtverdienenden Partner muss ein eigener Vertrag mit eigenen Beiträgen abgeschlossen werden. Unter Umständen übernimmt auch das Sozialamt Beiträge zur PKV, allerdings nur in „angemessener Höhe“, also in der Regel dem günstigen Basistarif.

Autor:

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben diesem Blog und Pfefferminzia.de schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagtenturen.