Nachwuchs kommt: „Hurra, unser erstes Kind ist da“
Projektmanagerin Julia Meyer und Bauingenieur Christian Metten (*) wohnten knapp drei Jahre in ihrer gemeinsamen Wohnung, bis sie ein Häuschen am Stadtrand von Köln kauften und bezogen. Das ist ein halbes Jahr her. Nun ist Julia 31 Jahre alt, total übernächtigt und gleichzeitig überglücklich – ihr erstes Kind ist vor zwei Wochen zur Welt gekommen.
Bereits als sie mit dem zwei Jahre älteren Christian zusammengezogen war, hatte der Versicherungsmakler Martin Hofreiter (*) den Versicherungsschutz des jungen Paares überprüft. Dabei stellte sich bei einigen Verträgen Optimierungsbedarf heraus.
Da Julia und Christian wissen, dass mit der Geburt ihres Sohnes Leon wiederum Versicherungen angepasst werden müssen, baten sie Martin Hofreiter erneut um Unterstützung für ihre eigene Absicherung und die ihres Babys.
Worauf Paare wie Julia und Christian achten sollten, erfahren Sie nachfolgend:
Absicherung für die Eltern
Risikolebensversicherung: Haben sich Eltern bereits gegenseitig über eine Risikolebensversicherung abgesichert, muss eventuell nach der Geburt eines Kindes die Höhe der Versicherungssumme angepasst werden. Wie hoch diese gewählt werden sollte, hängt von den individuellen Umständen der Familie ab. Muss ein bestehendes Immobiliendarlehen oder ein sonstiger Kredit abgesichert werden? Wie wird das in einem Todesfall wegfallende Einkommen abgefedert? Gibt es nur einen Hauptverdiener in der Familie oder verdienen beide Elternteile?
Berufsunfähigkeit: Nicht nur die Risikolebensversicherung sichert die Familie ab. Der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Absicherung der eigenen Arbeitskraft kommt eine ebenso große Bedeutung zu. Experten raten daher zum Abschluss dieser Police. Immer mehr Menschen können im Laufe ihres Berufslebens aufgrund psychischer Probleme oder wegen körperlicher Leiden ihren Beruf nicht mehr ausüben. Ohne Absicherung kann der bisherige Lebensstandard dann nicht mehr gehalten werden.
Private Haftpflicht: Die private Haftpflichtversicherung zählt gleichermaßen zu den wichtigen Absicherungen. Fügt man einem Dritten einen körperlichen oder materiellen Schaden zu, muss man diesen ersetzen. Das kann schnell sehr teuer werden – und im Extremfall den finanziellen Ruin bedeuten. Ein Paar kann hierfür einen Vertrag nutzen – und zwar bereits ohne eine gemeinsame Adresse. Erweitert ein Kind die Familie, kann es unkompliziert in den Versicherungsvertrag der Eltern aufgenommen werden.
Hausratversicherung: Nach der Geburt eines Kindes steht häufig der Umzug in ein größeres Heim an. Eine bestehende Hausratversicherung sollte entsprechend aktualiesert werden. Schäden wie Feuer, Einbruch, Vandalismus nach Einbruch und Leitungswasserschäden werden so abgesichert. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich dabei unter anderem nach der Fläche der Wohnung. Größere Werte, etwa Kunstwerke, Schmuck oder Antiquitäten, sollten explizit inkludiert werden.
Wohngebäudeversicherung: Wird ein Haus gebaut oder gekauft, muss außerdem eine Wohngebäudeversicherung her. Das fordert in der Regel schon das finanzierende Kreditinstitut. Denn Sturm, Hagel oder Blitz können schwerwiegende und vor allem teure Folgen haben. Des Weiteren kann es sich lohnen, über den Baustein für Elementarschäden nachzudenken. Zwar sind manche Regionen von extremen Wettereignissen wie Überschwemmungen oder Tornados mit umgestürzten Bäumen, abgedeckten Dächern und vollgelaufenen Kellern stärker betroffen als andere, doch das Risiko steigt durch den Klimawandel überall.
Krankenversicherung: Die meisten finanziellen Risiken eines Kindes lassen sich über Versicherungsverträge der Eltern absichern. Liegt das Einkommen der Eltern nicht über der Pflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, ist ihr Nachwuchs in der kostenfreien Familienversicherung abgesichert. Die Standard-Leistungen können durch private Zusatzversicherungen ergänzt werden. Sind Mutter oder Vater in der privaten Krankenversicherung, kann für das Kind ebenfalls ein Tarif eines privaten Anbieters gewählt werden. Dabei kommt es darauf an, welche Leistungen abgedeckt sein sollen.
Private Pflegeversicherung: Die Menschen werden immer älter. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, irgendwann auf Pflege angewiesen zu sein. Sei es in einem Pflegeheim oder in einem betreuten Wohnen oder durch eine ambulante Pflege. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen, ähnlich wie bei der Krankenversicherung, nur für eine Standardbetreuung. Deshalb wird eine private Absicherung immer wichtiger.
Absicherung für das Kind
Unfallversicherung: Über die gesetzliche Unfallversicherung sind Kinder in einer Kindertagesstätte sowie später in der Schule und im Freizeitsport über den jeweiligen Verein abgesichert. Doch beim Klettern zu Hause oder auf dem Spielplatz, beim Toben auf dem Trampolin des Nachbarn oder beim Rutschen im Schwimmbad kann ebenfalls leicht etwas geschehen. Unfälle dieser Art sind über einen eigenen Schutz versicherbar.
Pflegeversicherung: Eine private Pflegeversicherung ist nicht nur für Erwachsene eine sinnvolle Absicherung. Auch Kinder können pflegebedürftig werden. Ebenso wie bei Erwachsenen gilt aber auch hier, dass die finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich eine Grundabsicherung bieten. Es entsteht eine Versorgungslücke, die geschlossen werden sollte. Tipp: Hat ein Elternteil bereits eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, so kann das Kind nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in einem gleichwertigen Versicherungsschutz nachversichert werden.
Zahnzusatzversicherung: Die Zahnzusatzversicherung wählen viele Eltern für ihren Nachwuchs, da durchschnittlich jedes zweite Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt. Je nach Tarif übernimmt eine private Zahnzusatzpolice die Kosten für Kieferorthopädie, Zahnersatz oder andere Zahnarztbehandlungen, für die die gesetzlichen Kassen nicht aufkommen.
Altersvorsorge für die Kleinen
Neben den abzusichernden Risiken bietet die Geburt eines Kindes Anlass, über die finanzielle Zukunft des neuen Erdenbürgers nachzudenken. Eine private Rentenversicherung zum Beispiel sichert neben dem Vermögensaufbau das Langlebigkeitsrisiko ab. Bei allen Verträgen profitieren die Kleinen von langen Laufzeiten. Selbst in Zeiten niedrigerer Zinsen ist der Zinseszinseffekt umso größer, je länger ein Vertrag läuft.
(* alle Namen fiktiv)