Die wichtigsten Versicherungen für niedergelassene Mediziner
Auf jeden Mediziner, der sich für eine eigene Praxis entscheidet, kommen einige Herausforderungen zu. Denn er ist nicht länger nur Arzt, sondern auch Unternehmer. Dazu gehört, dass er sich, seine Mitarbeiter, den Geschäftsbetrieb und die Praxis selbst absichern muss.
In der PKV gibt es eigene Tarife für Ärzte
Zu den wichtigsten Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Da bei der eigenen Praxis kein Angestelltenverhältnis vorliegt, kann sich der Arzt entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich versichert oder eine private Krankenversicherung wählt. Für Angehörige der Heilwesenberufe haben die privaten Krankenversicherer eigene Tarife, die meist günstiger sind als andere. Die Erfahrung zeigt, dass die Krankheitsfälle in diesen Berufsgruppen seltener sind, daher können die Prämien niedriger sein.
Wie für alle anderen Erwerbstätigen auch, sichert bei Medizinern der Beruf das Einkommen ab. Fällt das aufgrund einer zeitweiligen oder andauernden Berufsunfähigkeit weg, springen zwar für einen Teil die Berufsverbände ein, doch nur eine zusätzlich private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann Ärzte vor den finanziellen Folgen eines Ausfalls schützen.
Behandlungsfehler können teuer werden
Eine ebenfalls sehr wichtige Versicherung für Mediziner ist die Berufshaftpflichtversicherung. Denn ein Fehler im Ärztealltag kann schwerwiegende Folgen haben. So wurde zum Beispiel erst vor wenigen Wochen ein Hausarzt zu 500.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, nachdem ein Patient nach mehreren Spritzen wegen akuter Rückenschmerzen einen schweren septischen Schock erlitten hatte und später verstorben war. (Mehr zu dem Fall unter diesem Link: https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/-500000-schmerzensgeld-fuer-aerztlichen-behandlungsfehler-175435.html)
Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt für solche Kosten auf. Lediglich bei vorsätzlich herbeigeführten Behandlungsproblemen leistet die Police nicht. Eingeschlossen sind meist auch die nicht-ärztlichen Praxismitarbeiter, Vertretungsärzte und angestellte Fachärzte derselben Fachrichtung.
Wenn der Betrieb zum Erliegen kommt
Die Inhaltsversicherung sichert, ähnlich wie eine Hausratversicherung im privaten Bereich, die Praxiseinrichtung mitsamt Geräten gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder auch Vandalismus ab. Wichtig ist hier, die Versicherungssumme in der richtigen Höhe zu vereinbaren oder einen Tarif zu wählen, der auf die Unterversicherungsklausel verzichtet. Sonst muss im Ernstfall ein Eigenanteil gezahlt werden.
Auch wichtig: Ist es zu einem Schaden durch Feuer, Leitungswasser oder Ähnlichem gekommen, kann der Praxisbetrieb leicht ein paar Tage oder gar Wochen zum Erliegen kommen. Dennoch müssen natürlich die fixen Kosten weiter gezahlt werden. Hier kann die sogenannte Betriebsunterbrechungs- oder auch Ertragsausfallversicherung Abhilfe schaffen.
Neue Bedrohung durch Cyberkriminelle
Eine weitere nicht zu unterschätzende Bedrohung geht in unserer vernetzten Welt von der IT-Infrastruktur einer Praxis aus. Nicht länger sind nur große, international tätige Unternehmen die Zielscheibe von Cyberattacken. Vermehrt sehen sich auch mittelständische und kleine Betriebe den Angriffen auf ihre Daten ausgesetzt. In Arztpraxen mit ihren Unmengen hochsensibler Daten kann der Diebstahl weitreichende finanzielle Folgen haben. Insbesondere mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung haben. Sich die Auflagen für Betreiber von Webseiten deutlich verschärft. Eine spezielle Cyberversicherung kann deshalb auch für einen niedergelassenen Arzt durchaus sinnvoll sein.