Der Tag der Arbeit – Die Betriebsrente als Errungenschaft der Arbeitnehmer

Am 1. Mai demonstrieren Arbeitnehmer traditionell für ihre Rechte.© Getty Images

Der Tag der Arbeit

Die Betriebsrente als Errungenschaft der Arbeitnehmer

Seit dem 19. Jahrhundert kämpfen Arbeiter für mehr Rechte – und haben in diesen über 100 Jahren viel erreicht. Neben bezahltem Urlaub und meist einer Fünf-Tage-Woche mit Acht-Stunden-Tagen gehört auch die Betriebsrente (betriebliche Altersversorgung) dazu. Und damit das Angebot des Unternehmens, einen Beitrag zur Altersversorgung seiner Mitarbeiter zu leisten.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Die anhaltende Forderung der Arbeiter im 19. Jahrhundert nach einem Acht-Stunden-Arbeitstag war der Auslöser für die Schaffung des Internationalen Tages der Arbeit am 1. Mai. Angefangen hatte alles in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo es in den 1880er Jahren zum Aufruf von Massenstreiks gekommen war. Auf den 1. Mai fielen die Proteste laut Wikipedia deshalb, weil es sich dabei traditionell um den sogenannten moving-day handelte, also um ein Datum, an dem häufig ein Wechsel von Beruf und Arbeitsort stattfand. In Deutschland rief laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Arbeiterbewegung erstmals zum 1. Mai 1890 dazu auf, sich an dem internationalen Kampf um den Acht-Stunden-Tag zu beteiligen.

Seither steht dieses Datum für den Kampf der Arbeiterklasse für bessere Arbeitsbedingungen. Zu den Errungenschaften der Gewerkschaftsarbeit zählen bis heute beispielsweise der Acht-Stunden-Tag und die Fünf-Tage-Arbeitswoche, gute Löhne, der bezahlte Urlaub und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Darüber hinaus bieten die Arbeitgeber heutzutage viele weitere Leistungen an, um Mitarbeiter zu gewinnen oder zu halten.

Wer hat einen Anspruch auf die Betriebsrente?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV)  als Entgeltumwandlung ist eines dieser weiteren Angebote, auf die Arbeitnehmer seit 2002 sogar einen gesetzlichen Anspruch haben. Jeder Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können einen Teil ihres Einkommens für eine betriebliche Altersversorgung einsetzen.

Dabei gibt es neben der Variante, in der der Arbeitnehmer komplett die Beiträge übernimmt, zwei weitere Möglichkeiten. Der Arbeitgeber kann allein die Beiträge des Vertrages bedienen oder er leistet einen gewissen Anteil und der Arbeitnehmer übernimmt den anderen Teil der Beiträge.

Welche Formen der Betriebsrente gibt es?

Fünf sogenannte Durchführungswege gibt es grundsätzlich: Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage. Welche Form in dem jeweiligen Unternehmen angeboten wird, bestimmt jedoch der Arbeitgeber. Verträge der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds können unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Wechsel der Arbeitsstelle jedoch meist mitgenommen werden. Ist das nicht möglich, kann der Vertrag ruhend gestellt oder privat weitergeführt werden.

Nutzt der Arbeitnehmer nun die bAV und schließt einen Vertrag ab, kann er von einer staatlichen Förderung in der Form profitieren, dass auf den Teil, den er als Beitrag in den Vertrag einzahlt, weder Steuern noch Sozialversicherung erhoben werden. Der steuerfreie Höchstbetrag für 2019 beträgt 536 Euro pro Monat beziehungsweise 6.432 Euro im Jahr. Für die Sozialversicherung liegt der Höchstbetrag bei monatlich 268 Euro und jährlich bei 3.216 Euro.

Wird die bAV also nicht versteuert?

Bei einer bAV wird eine Besteuerung erst in der Bezugsphase vorgenommen. Denn die ausgezahlte Rente wird nachgelagert, also im Ruhestand, der Steuer unterzogen. Nach dem Erwerbsleben ist der persönliche Steuersatz meist deutlich niedriger und daher fällt auch der steuerliche Anteil geringer aus. Das ist ein großer Vorteil der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass dieser Punkt nicht allein für eine Entscheidung für diese Vorsorge ausschlaggebend sein sollte. Wichtiger sei, dass der Vertrag zu den eigenen Zielen und Präferenzen passt. Verbraucherschützer raten hier Arbeitnehmern, keine übereilten Entscheidungen zu treffen, sondern sich umfassend und unabhängig zu informieren und beraten zu lassen.

Gemeinhin als Nachteil einer Betriebsrente gilt zum Beispiel, dass die Rente daraus voll der Sozialversicherungspflicht untersteht. Der Arbeitnehmer muss also in der Bezugszeit sowohl seinen Anteil leisten, als auch den Anteil, den während der Beschäftigung der Arbeitgeber übernommen hat. Seit 1. Januar 2019 gibt es in dem Punkt eine gesetzliche Änderung. Der Arbeitgeber muss einen pauschalen Arbeitgeberzuschuss zur bAV in Höhe von 15 Prozent (ersparte SV-Beiträge) leisten.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.