Brennende Adventskränze und Weihnachtsbäume
Wenn der Duft von frischem Weihnachtsgebäck durchs Haus zieht, die Kinder über ihren Wunschzetteln brüten und in den Straßen die Weihnachtsmärkte ihre Tore geöffnet haben, wird es Zeit daheim für eine beschauliche Stimmung zu sorgen. Hierfür greifen die Deutschen gern zu Lichterketten und Kerzen. Schließlich wollen die rund 30 Millionen Weihnachtsbäume, die jährlich in Deutschland verkauft werden, nicht nur geschmückt, sondern auch festlich beleuchtet werden. Das gilt auch für die aus Tannenzweigen geflochtenen Kränze, die als Tisch- oder Hängeschmuck im Advent die Vorfreude aufs Weihnachtfest steigern. Traditionell werden Adventskränze mit echten Kerzen bestückt – vier an der Zahl. Die dann nacheinander an den jeweiligen Adventssonntagen entzündet werden.
Hohe Brandgefahr durch trockenes Tannengrün
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seiner jährlichen Schaden-Statistik zeigt, brennt es in deutschen Haushalten zum Jahresende wesentlich häufiger als im Vergleich zu den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Drei Gründe nennt der GDV dafür: Adventskränze, Weihnachtsbäume und fehlgeleitete Silvesterraketen. Allein 2017 wurden den Versicherern im Monat nach den Weihnachtsfeiertagen 45 Prozent mehr Feuerschäden als im Frühjahr und Herbst gemeldet.
Besonders trockene Adventskränze und Tannenbäume oder Weihnachtsschmuck wie Strohsterne gelten als Brandbeschleuniger. Schon innerhalb kürzester Zeit stehen diese lichterloh in Flammen, sollten sie sich durch Kerzenflammen entzünden. So nimmt etwa die Brandgefahr für Adventskränze von Tag zu Tag zu, da die Flammen der runter gebrannten Kerzen dem Tannengesteck stetig näher kommen. Außerdem werden Nadeln und Zweige des Kranzes mit jedem Tag trockener. Dadurch sind sie leicht entzündlich und bei Kontakt mit dem trockenen Grün kann sich in Sekundenschnelle ein Feuer ausbreiten. Daher gilt: Ohne Aufsicht keine brennenden Kerzen!
Wer brennende Kerzen schon eine Viertelstunde unbeobachtet lässt, handelt grob fahrlässig und kann im Falle eines Brandes seinen Versicherungsschutz gefährden. Die Versicherungen legen hier sehr strenge Maßstäbe an. Darauf weist etwa der Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.
Einem Brand durch einen Adventskranz oder Weihnachtsbaum vorbeugen
Um einen Brand in Haus oder Wohnung durch einen versehentlich entflammten Adventskranz oder Weihnachtsbaum zu vermeiden, gilt es ein paar wesentliche Dinge zu beachten:
- Da trockene Tannenbäume und Adventskränze sehr leicht entflammbar sind, sollten Sie zumindest den Weihnachtsbaum am besten so spät wie möglich kaufen und ihn vor dem Aufstellen im Wohnzimmer auf dem Balkon oder im Garten belassen.
- Ihr Weihnachtbaum sollte einen sicheren und festen Stand haben und nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (wie Gardienen) stehen.
- Gießen Sie Ihren Weihnachtsbaum regelmäßig. Denn ein gut gegossener Baum im Wohnzimmer entflammt schwerer als eine trockene Tanne.
- Wollen Sie Ihrem Weihnachtsbaum mit Kerzen bestücken, stellen Sie auch einen Wassereimer oder einen Feuerlöscher bereit. Alternativ darf es auch eine Löschdecke sein. Mit den Löschutensilien können Sie gezielt und wirkungsvoll in die Entstehungsphase eines Brandes eingreifen.
- Befestigen Sie die Kerzen für den Tannenbaum richtig und stecken Sie sie immer senkrecht in die Halterungen. Über einer Kerze darf sich kein weiterer Ast befinden. Die Kerzen zünden Sie dann von oben nach unten an. In umgekehrter Reihenfolge machen Sie sie dann später aus.
- Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt.
- Behalten Sie brennende Kerzen noch einmal gesondert im Blick, wenn sich kleine Kinder oder Haustiere im Raum befinden.
- Adventskränze sollten grundsätzlich nur auf feuerfesten oder zumindest schwer entflammbaren Unterlagen aus Metall oder Keramik aufgestellt werden, platzieren Sie die Kerzen darin in entsprechenden Halterungen.
- Adventskränze sind schwer feucht zu halten. Besprühen Sie den Kranz aber ab und an mit Wasser aus einer Sprühflasche.
- Lassen Sie Wachskerzen in Adventskränzen und am Weihnachtsbaum nicht komplett herunterbrennen.
Warnung per Signal: Rauchmelder können schützen
Auch wenn ein Rauchmelder keinen Brand verhindern kann, da er erst alarmiert, wenn es schon brennt, kann er doch Leben retten – etwa, wenn in Haus oder Wohnung ein Feuer ausbricht, während Sie schlafen. Grundsätzlich sind Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in der vermieteten Wohnung Rauchwarnmelder angebracht (und gewartet) werden.
Allerdings gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob der Vermieter die Rauchmelder selber anbringen darf oder die Mieter einen Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters beauftragen können. Laut eines Urteils des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 432 C 6439/18) darf der Einbau im Grundsatz durch den Vermieter persönlich erfolgen, und auch die Wartung – es muss also keine Fachfirma damit beauftragt werden. Der Mieter sei zur Duldung von Maßnahmen nicht nur durch vom Vermieter beauftragte Handwerker, sondern auch durch den Vermieter persönlich verpflichtet. Einen Anspruch auf einen Einbau durch einen Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters habe der Mieter nicht.
Wer für die Wartung zuständig ist, regeln die Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer. In zehn Bundesländern wird dies an den Mieter beziehungsweise Bewohner und an den Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum adressiert. In den übrigen Bundesländern ist durchweg der Eigentümer in der Wartungspflicht. Ein Eigentümer und Vermieter ist nach Gesetz und Rechtsprechung verpflichtet, die Mietsache im vorgeschriebenen Zustand zu halten. Im Fall des Rauchmelders hat er also dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm installierten Melder entsprechend der Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich, geprüft werden und die Betriebsbereitschaft der Melder sichergestellt wird. Dies gilt nicht nur für den selbst genutzten, sondern auch für vermieteten Wohnraum.
Laut Mietrecht besteht aber die Möglichkeit, dass der Vermieter eine Vereinbarung mit seinem Mieter trifft, die Installation und regelmäßige Prüfung beziehungsweise Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auf den Mieter zu übertragen. Für den gesamten Zeitraum des Mietverhältnisses gilt, dass der Vermieter verpflichtet ist zu überprüfen, ob der Mieter die Wartung der Rauchmelder durchführen kann und dieser Pflicht auch tatsächlich nachkommt. Wichtig: Beachten Sie auch die Betriebsanleitung des Herstellers.
Was tun, wenn es brennt?
Fängt Ihr Adventskranz oder Weihnachtsbaum Feuer, bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie das Feuer zunächst – wenn es sich noch um einen kleinen Brand handelt – mit Wasser zu löschen. Natürlich können Sie den Brand auch mit einer Löschdecke bekämpfen, indem Sie damit versuchen die Flammen zu ersticken. Vorsicht beim Feuerlöscher: Diese sind für den Privatgebrauch meist Pulverlöscher. Sie löschen zwar äußerst zuverlässig, enthalten aber auch aggressive Salze, die bei einem kleinen Brand im Wohnzimmer eventuell mehr zerstören als retten.
Wenn Ihre Löschversuche nichts ausrichten, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr unter der Rufnummer 112. Schließen Sie Fenster und Türen, damit das Feuer nicht durch Sauerstoff weiter angefacht werden kann. Benachrichtigen Sie in jedem Fall Ihre Nachbarn – sofern Sie mit denen unter einem Dach wohnen. Verlassen Sie dann alle das Haus oder die Wohnung und warten in sicherer Entfernung zum Brand aufs Eintreffen der Feuerwehr. Weisen Sie diese dann genau ein, damit der Brand zügig gelöscht werden kann.
Wer kommt für den Schaden auf?
Kommen durch einen Brand von Adventskranz oder Weihnachtsbaum auch Möbel, Gardinen, Teppiche oder elektrische Geräte wie Fernseher zu Schaden, haftet dafür Ihre Hausratversicherung. Darüber werden auch Schäden ersetzt, die durch das Löschwasser der Feuerwehr entstanden sind. Allerdings zahlt Ihre Versicherung die Schäden nur dann, wenn diese nicht grob fahrlässig verursacht wurden. Sollte Ihnen etwa nachgewiesen werden, dass Sie beispielsweise brennende Kerze unbeaufsichtigt gelassen haben, müssen Sie im Zweifel selbst für den verursachten Schaden durch einen brennenden Weihnachtsbaum oder Adventskranz aufkommen.
Schäden am Haus übernimmt die Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Aber auch hier gilt: Nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Haus- oder Wohnungs-Eigentümer empfiehlt es sich, beide Versicherungen – Hausrat- und Gebäudeversicherung – bei einem Anbieter abzuschließen. So kann Ihnen im Schadenfall oft unkomplizierter geholfen werden. Etwa weil Sie nur eine Schadenanzeige einreichen müssen und dann auch nur einen Ansprechpartner haben.