Betriebshaftpflicht: Warum Haftpflichtschutz für Tätowierer so wichtig ist

Tätowierer sind häufig nicht ausreichend versichert.Pixabay

Betriebshaftpflicht

Warum Haftpflichtschutz für Tätowierer so wichtig ist

Aktuellen Studien zufolge trägt heute jeder fünfte Deutsche mindestens ein Tattoo am Körper. Dementsprechend stark ist hierzulande auch die Zahl der Tattoo-Studios gestiegen. Doch viele Betreiber räumen einer Betriebshaftpflicht keine hohe Priorität ein. Mit fatalen Folgen, sollte sich ein Kunde infizieren.

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Lange Zeit galten Tätowierungen irgendwie als unanständig. Eher Randgruppen ließen sich ein Bild in die Haut stechen. Dies hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Heute liegt die Körperkunst im Trend und gilt als Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Jeder fünfte Bundesbürger ist einer Umfrage zufolge bereits mindestens einmal tätowiert.

Mit der erhöhten Nachfrage stieg auch die Zahl der Studios für Tätowierungen. Allein im vergangenen Jahrzehnt hat sich die Anzahl von rund 3.000 auf circa 7.000 mehr als verdoppelt. Mit weiter steigender Tendenz.

Eine klassische Ausbildung gibt es nicht

„Tattoos und auch Piercings sind als allgemein akzeptierter Körperschmuck in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, bringt es An­dreas Herber, Maklerreferent Komposit bei der Inter Versicherungsgruppe, auf den Punkt. Er beschäftigt sich schon länger mit dieser Zielgruppe und kennt ihre Bedürfnisse und Besonderheiten sehr gut. So gibt es beispielsweise für Tätowierer keine klassische Ausbildung. „Die Grundfertigkeiten werden meist während eines zwei- bis dreijährigen Praktikums in einem Tattoo-Studio erlernt“, so Herber. „Anschließend eröffnen viele ihren eigenen Laden. Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht genießen dabei nicht den höchsten Stellenwert.“

Wie wichtig aber eine Absicherung ist, zeigt ein Blick auf die Paragrafen 52 und 294 a des Fünften Sozialgesetzbuchs. Dort geht es um die Leistungsbeschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer selbst verschuldeten Krankheit. „Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine … Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld … ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern“, besagt Paragraf 52.

Betriebshaftpflicht für Tätowierer schützt bei Schäden des Kunden

Ein Kunde kann also, sollte er erkranken, die Behandlungskosten und sogar Schmerzensgeld beim Tätowierer einklagen. Und das gilt sowohl für mittelbare Krankheitsübertragungen wie sie durch verunreinigte Nadeln, Zangen oder ähnlichem entstehen können als auch für unmittelbare, etwa durch Anhusten. Besonders für selbstständige Tattoo-Künstler und Piercer kann das fatale Folgen haben. Sie haften unbegrenzt für Schäden, die sie anderen zufügen.

Ein diesbezüglicher Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Sie versichert die gesetzliche Haftpflicht aus dem gesamten Betrieb eines Piercing- und / oder Tattoo-Studios, sei es durch das klassische Stechen von Tätowierungen oder andere Tätigkeiten – wie etwa Ohrlochdehnungen oder das Anbringen von perkutanem, also durch die Haut gestochenem Körperschmuck, insbesondere von Ohrloch-, Bauchnabel- und Intim-Piercings.

Auch Freiberufler in den Schutz aufnehmen

Wichtig ist zudem, dass nicht nur der Studiobetreiber und seine Mitarbeiter, sondern auch Freiberufler, die im Auftrag und auf Rechnung des Versicherungsnehmers agieren, eingeschlossen sind. Ein weiterer Punkt ist, ob der Haftpflichtschutz auf das Studio beschränkt ist oder auch gilt, wenn der Kunde zu Hause tätowiert wird.

Um jedoch überhaupt den Versicherungsschutz beanspruchen zu können, müssen die Kunden über bestehende Risiken aufgeklärt werden. Das ist verpflichtend. Versicherer, wie etwa die Inter, bieten hierfür vorformulierte Fragenbögen an, die mit dem Kunden besprochen werden können.

Auf der Suche nach der passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist der Tätowierer oder Piercer gut beraten, sich nicht einzig vom Preis leiten zu lassen. Hier könnten gravierende Deckungslücken auftauchen, gibt Experte Herber zu bedenken.

Autor:

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben diesem Blog und Pfefferminzia.de schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagtenturen.