Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört als Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung genauso zu jedem Unternehmen wie die PHV in einen Privathaushalt. Denn nur darüber werden Schäden, die das Unternehmen verursacht, finanziell ausgeglichen (gilt nicht bei Vorsatz).
Abgedeckt werden die Risiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern. Teilweise besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das betrifft etwa freiberuflich tätige Mediziner und Veterinäre, Architekten und Bauingenieure sowie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. In einer Police zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann eine BHV enthalten sein. Die Unternehmen, die also von der Pflicht, Vermögensschäden absichern zu müssen, betroffen sind, können in einem entsprechenden Tarif eine BHV einschließen.
Frage 1: Was sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abdecken?
An erster Stelle ist hier auf jeden Fall der Schutz bei Personenschäden zu nennen. Dazu zählt Schadenersatz, zum Beispiel Krankenhauskosten und Schmerzensgeld, wenn sich jemand verletzt. Aber auch Sachschäden, etwa die Übernahme der Kosten bei Reparatur oder Wiederbeschaffung, wenn Eigentum Dritter beschädigt wird. Auch immaterielle Schäden, die sogenannten Vermögensschäden, werden im Fall der Fälle von manchen Tarifen übernommen. Wenn durch einen Personen- oder Sachschaden andere Kosten, etwa durch einen Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen. Auch Schäden an einer gemieteten Immobilie oder der Verlust von Schlüsseln sind üblicherweise abgedeckt.
Frage 2: Für wen ist die BHV besonders geeignet?
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen geeignet und sogar empfehlenswert. Bei einem Personenschaden zum Beispiel kann schnell eine große Schadensumme zusammenkommen und den Betrieb in die Insolvenz stürzen, wenn keine Absicherung besteht und das Vermögen des Betriebes nicht ausreicht, um die Forderungen zu decken.
Frage 3: Wie hoch sollte die Schadendeckung sein?
Bei Personenschäden liegt die Mindesthöhe bei drei Millionen Euro. Doch für manches Unternehmen kann eine höhere Deckungssumme, etwa fünf Millionen Euro, durchaus angemessen sein. Aber auch Versicherungssummen von bis zu zehn Millionen Euro können sinnvoll sein.
Bei Sach- und Vermögensschäden empfehlen Experten eine Höhe von 500.000 Euro abzuschließen. Jedoch hängen die Beträge ganz maßgeblich von der Geschäftstätigkeit ab. Ein Dachdeckerbetrieb beispielsweise sollte unbedingt die Sach- und Tätigkeitsschäden, insbesondere für Flämmarbeiten und bitumeninöse Arbeiten einschließen. Denn die Brandgefahr ist dabei sehr hoch. Vor allem bei Fachwerkhäusern können sich daraus schnell Großschäden entwickeln.
Frage 4: Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Der Beitrag einer Betriebshaftpflichtversicherung berechnet sich in der Regel nach den eingeschlossenen Leistungen auf Grundlage der Betriebsart, dem Jahresumsatz und einem eventuellen Schadenvorverlauf. Um den monatlichen Beitrag zu reduzieren, setzen viele Unternehmen auf eine Selbstbeteiligung. Allerdings muss der versicherte Betrieb im Schadenfall auch in der Lage sein, den vereinbarten Betrag aufzubringen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann das Unternehmen meist frei wählen.
Frage 5: Welche Ergänzungen machen Sinn?
Neben den Personen-, Sach- und Vermögensschäden können im Alltag eines Unternehmens weitere Probleme auftreten. Die Umwelthaftpflicht zum Beispiel gehört als fester Bestandteil in die BHV und ist beitragsfrei dabei. Anders ist das jedoch bei dem Verkauf von Verbrauchsgütern. Hat der Käufer die Güter bereits verbaut und wurde dann ein Fehler festgestellt, muss der Verkäufer nicht nur für den Ersatz der Ware selbst sorgen, sondern auch gleich den Ausbau der mangelhaften Sachen und den erneuten Einbau begleichen. Gegen diesen Fall kann eine zusätzliche Absicherung vereinbart werden.
Fazit:
Ob für einen Freiberufler, einen kleinen Handwerksbetrieb oder ein großes Industrieunternehmen mit 1.000 Mitarbeitern – nur eine Betriebshaftpflichtversicherung kann vor den finanziellen Folgen eines Schadens schützen und so eine existenzbedrohende Situation vermeiden. Denn im Schadenfall haftet das Unternehmen in unbegrenzter Höhe für den Schaden, den ein Dritter erleidet. Per Gesetz muss der Geschädigte zumindest finanziell so dastehen wie vor dem Eintritt des Schadens.