Betriebliche Altersvorsorge: So funktioniert eine Direktversicherung

Da freut sich das Sparschwein: Mit einer Direktversicherung lässt sich für das Alter vorsorgen.Pixabay

Betriebliche Altersvorsorge

So funktioniert eine Direktversicherung

Mit 8,4 Millionen Verträgen ist die Direktversicherung die mit Abstand häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Aus gutem Grund. Denn eine Direktversicherung bietet Arbeitnehmern nicht nur die Möglichkeit, bequem fürs Alter vorzusorgen. Sie hilft den Beschäftigten gleichzeitig dabei, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Auch Arbeitgeber profitieren, wenn sie eine Direktversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen. Hier lesen Sie, wie das Vorsorgemodell funktioniert und welche Vor- und Nachteile es mit sich bringt.

Von Jens Lehmann | Druckansicht

Die gesetzliche Rente wird in den meisten Fällen nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Denn das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2030 auf nur noch 43 Prozent des Durchschnittslohns sinken. Experten raten dazu, die entstehende Rentenlücke durch weitere Bausteine wie private Vorsorgeprodukte oder die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu schließen.

Der Chef hilft bei der Altersvorsorge

Beschäftigte haben seit dem Jahr 2002 einen Rechtsanspruch darauf, dass sie der Chef bei der Altersvorsorge unterstützt. Er ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Meist schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung für seine Beschäftigten ab. Dahinter verbirgt sich entweder eine Lebensversicherung mit garantiertem Ertrag oder Fonds-Varianten mit etwas höherem Anlagerisiko, aber auch besseren Gewinnchancen.

Im günstigsten Fall für den Arbeitnehmer zahlt der Chef die Beiträge zur bAV komplett und zusätzlich zum Gehalt. In der Regel werden sie aber direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und in die Versicherung eingezahlt. Durch diese Entgeltumwandlung sparen die Beschäftigten über die Jahre sehr viel Geld. Denn auf ihre Vorsorgebeiträge müssen sie weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben zahlen.

Auch der Arbeitgeber spart den entsprechenden Teil der Sozialabgaben. Diesen finanziellen Vorteil muss er aber als Zuschuss zur bAV an den Arbeitnehmer weitergeben. Diese Regelung gilt für alle neuen Vorsorgeverträge und von 2022 an auch für alle früher abgeschlossenen Policen. Im günstigsten Fall bringt dies Arbeitnehmern einen Chef-Zuschuss in Höhe seiner gesparten Sozialabgaben, mindestens aber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts.

Das Ersparte ist „Hartz IV“-sicher

Der maximale Vorsorgebeitrag liegt derzeit bei bis zu 552 Euro im Monat beziehungsweise 6624 Euro im Jahr. Dies entspricht acht Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die jährlich angepasst wird.

Gut für Arbeitnehmer: Sie können die Direktversicherung auf eigene Rechnung um zusätzliche Bausteine wie den für alle wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz erweitern. Zudem ist die betriebliche Altersvorsorge gegen Insolvenz abgesichert und „Hartz IV“-sicher. Wer in finanzielle Not gerät, muss nicht fürchten, dass er seine Altersvorsorge antasten muss. Umgekehrt kann der Versicherte den bAV-Vertrag nicht kündigen und sich das Guthaben vor dem Ruhestand auszahlen lassen. Er hat aber die Möglichkeit, die Beiträge zu verringern oder den Vertrag komplett beitragsfrei zu stellen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit aufgeschoben ist. Im Ruhestand fallen diese an – dann ist jedoch die Abgabenlast meist niedriger.

Autor:

Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.de.