PKV für Ärzte – so finden Sie den richtigen Tarif
Das Herzstück jeder Versicherung sind ihre Leistungen. Das gilt für die private Krankenversicherung (PKV) ebenso wie für jede andere. Ein privat Krankenversicherter wechselt seine Versicherung jedoch nicht so leicht. Denn mit jedem Wechsel geht ein Teil der bereits gebildeten Alterungsrückstellungen verloren.
Es kommt also bereits bei der Auswahl des Tarifs darauf an, dass die Inhalte langfristig zu den Wünschen und Bedürfnissen passen. Nicht nur jetzt, wenn man gesund ist, sondern vor allem wenn Krankheiten mit steigendem Alter häufiger werden.
Angestellte Ärzte verdienen nach ein paar Jahren als Assistenzarzt meistens schon genug, um sich privat versichern zu können – die Verdienstgrenze liegt 2021 bei 64.350 Euro. Wer als niedergelassener Mediziner in die eigene Praxis wechselt, kann sich sofort privat krankenversichern.
Neue Tarife bieten oft bessere Leistungen
„Neuere Tarifgenerationen bieten meist bessere Leistungen“, stellt Berndt Schlemann fest, der sich als Finanzplaner und Versicherungsmakler auf die Zielgruppe Ärzte spezialisiert hat. Zum Beispiel sei in den Unisex-Tarifen, die nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterscheiden, regelmäßig ein sogenannter „offener Hilfsmittelkatalog“ enthalten. Dieser übernimmt auch die Kosten von High-Tech-Hilfsmitteln, sofern er nicht auf eine einfache Standardausführung beschränkt ist. In älteren Bedingungswerken fehlt diese Regelung oft noch.
„Die Entscheidung für einen Tarif gilt es auch für Ärzte nicht leichtfertig und übereilt zu treffen – das ist normalerweise eine Entscheidung fürs Leben“, rät Experte Schlemann. Eine ausführliche Beratung sei hier ebenso wichtig wie bei anderen Berufen. „Zwar kennt sich der Arzt mit Krankheiten und der Gesundheit viel besser aus als andere Kunden. Doch wird er dadurch nicht zum Versicherungsexperten“, so Schlemann.
Anforderungen an Tarife für Ärzte
Im Großen und Ganzen sind die Anforderungen an einen PKV-Tarif für Ärzte ganz ähnlich den allgemeinen Auswahlkriterien für eine gute Krankenversicherung. Es geht primär um Medizin, also um eine bestmögliche medizinische Behandlung, um die Übernahme von Kosten und um Flexibilität. Darüber hinaus sollte der Tarif möglichst wenig versteckte Selbstbehalte aufweisen und im Interesse der künftigen Beitragsstabilität nachhaltig kalkuliert sein.
Verschiedene Kennzahlen zur Qualität des Versicherers und dessen Servicestärke runden das Paket ab. Ratings sind aus Sicht von Schlemann differenziert zu bewerten – fast jede Gesellschaft schneide in irgendeinem Rating gut ab.
„Manche Tarifleistungen halten Ärzte vor ihrem beruflichen Hintergrund regelmäßig für weniger wichtig, etwa alternative Medizin und die Behandlung durch Heilpraktiker“, weiß der Kölner Versicherungsmakler. Unterschätzt würden gern auch die „Wahlleistungen“ im Krankenhaus, mit denen man sich den operierenden Arzt frei aussuchen kann.
„Es ist längst nicht mehr üblich, dass sich Ärzte untereinander besonders entgegenkommend oder sogar kostenlos behandeln. Also, dass etwa der Chefarzt die OP des Kollegen durchführt oder einfach so das Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer zur Verfügung steht“, berichtet Schlemann aus seiner Erfahrung. Das komme allenfalls noch in dem Krankenhaus vor, in dem der Mediziner gerade arbeite.
Versorgungswerk leistet nicht bei Kuren und Reha
„Extrem wichtig für Ärzte, die als Mitglieder eines Versorgungswerks nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, ist der Einschluss von Kuren und Reha-Maßnahmen wie Anschlussheilbehandlungen“, erklärt der Experte. Während die gesetzliche Rentenversicherung in solchen Fällen einspringe, leiste das Versorgungswerk nicht. Berndt Schlemann rechnet hier vor: Neun Wochen Behandlung nach einem Herzinfarkt mit einem Tagessatz von 550 Euro summieren sich auf 34.650 Euro.
„Solange Sie als Versicherungsnehmer gesund sind, spielt die Krankenversicherung keine Rolle. Die gesetzliche oder eine leistungsschwache private Krankenversicherung reichen dann völlig aus. Doch sobald eine ernstere Krankheit eintritt, möchte jeder optimale Leistungen und die neuesten, innovativsten und vielversprechendsten Behandlungsmöglichkeiten“, sagt Schlemann. „Billig“ ist, so der Rat des Versicherungsexperten, bei der Krankenversicherung das falsche Auswahlkriterium. Wer vom Einkommen her in die PKV wechseln könne, der solle sich auch passenden Schutz leisten können und wollen, meint er.
Die Absicherung der Familie
Der Partner und die Kinder können ebenfalls in den Genuss der leistungsstarken Sondertarife für Ärzte kommen. Für Kinder gilt das in der Regel bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. „Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen, bei denen die Gesellschaften dies nur bis zum 20. Lebensjahr anbieten“, weiß der Versicherungsmakler.
Sobald der Nachwuchs eine Ausbildung beginnt oder arbeitet, müssen die Kinder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Mit einer Anwartschaft können sie sich dann jedoch den Anspruch auf die Rückkehr in die private Krankenversicherung mit dem aktuellen Gesundheitszustand sichern.