Alles Wichtige zur privaten Krankenversicherung für Kinder
Geht es um die Familienplanung, stehen werdende Eltern vor vielen Fragen. Eine der wichtigsten Fragen ist die nach der richtigen Krankenversicherung. Grundsätzlich sind hier verschiedene Konstellationen zu unterscheiden:
- Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind jedoch auch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen.
- Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung.
- Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist laut dem PKV-Spitzenverband allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2024: 69.300 Euro).
- Beamte erhalten für ihre Kinder Beihilfe, die sie mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen können.
Kindernachversicherung in der PKV
In der Privaten Krankenversicherung wird jede versicherte Person eigenständig mit eigenem Beitrag versichert. Das gilt auch für Kinder. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es hier nicht. Allerdings nimmt die Private Krankenversicherung ein neugeborenes Kind zu erleichterten Bedingungen auf: Die sonst übliche Gesundheitsprüfung entfällt. Selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten.
Auf diese sogenannte Kindernachversicherung besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch. Sie ist möglich, sofern ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert ist und die Aufnahme des neugeborenen Kindes in dessen Vertrag innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt beantragt wird. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend. Für das Kind darf ein gleichwertiger Tarif wie der des versicherten Elternteils gewählt werden.
Gute Leistungen zu geringen Beiträgen
Wenn Sie Ihren Nachwuchs privat krankenversichern, hat das noch einen weiteren Vorteil: Die Leistungen sind meist besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung und garantiert, können also keiner staatlichen Kürzung zum Opfer fallen.
Auf der anderen Seite sind die Beiträge für die private Krankenversicherung für Kinder gering. Denn für Kinder und Jugendliche werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Außerdem haben sie in der Regel einen guten Gesundheitszustand und ein eigener Beitrag zur Pflegepflichtversicherung fällt üblicherweise nicht an. Viele PKV-Unternehmen bieten Tarife an, die Leistungsbausteine für Familien enthalten, wie beispielsweise Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Auch mit Kindern kann die PKV die bessere Wahl sein, denn häufig liegt der Gesamtbeitrag noch unter dem Kassenbeitrag der Gesetzlichen, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert.
Die PKV-Beiträge für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder lassen sich außerdem als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Und sind Sie Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte der Beitragskosten im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses. Besonders günstige Bedingungen gelten für Beamtenkinder, die beihilfeberechtigt sind. Dann werden vom Dienstherrn 80 Prozent der Krankenversicherungskosten übernommen.