Albtraum Firmenbrand – Der beste Schutz für Betriebsgebäude

Die Folgen eines Brandes können existenzbedrohend sein.© Pixabay

Albtraum Firmenbrand

Der beste Schutz für Betriebsgebäude

So wichtig wie die Wohngebäudeversicherung für den privaten Hauseigentümer ist, so wichtig ist die Betriebsgebäudeversicherung für Unternehmer. Ob Schaden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser – sie deckt die Kosten und gehört damit zu den wichtigsten Policen für Gewerbetreibende überhaupt.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Die Anzahl der Unternehmen in Deutschland wächst kontinuierlich. Gab es 2008 laut Online-Portal Statista 3,187 Millionen Unternehmen, waren es zehn Jahre später über 3,267 Millionen. Vor allem in den Bereichen Handel (rund 624.000), freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (524.000) und im Baugewerbe (389.000) tummeln sich die meisten Selbstständigen.

Was sind Betriebsgebäude

Ihnen allen gemein ist, dass sie ihre Geschäftstätigkeit nicht ohne Firmensitz ausüben können. Daher zählen Lagerhalle, Werkstatt, Büro und Verwaltungsgebäude, also alle Bauten, die Betriebszwecken dienen, zu den Betriebsgebäuden. Je größer eine Immobilie ist beziehungsweise je mehr Immobilien ein Unternehmen besitzt, desto höher ist die finanzielle Belastung des Unternehmens im Falle eines Schadens.

Die häufigsten Schäden

Die Betriebsgebäudeversicherung, ähnlich wie die Wohngebäudeversicherung im privaten Bereich, kann hier helfen, die finanziellen Folgen vieler Schadenursachen abzusichern. Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif unterscheiden sich die Angebote zwar, doch Schäden, die durch Feuer, Blitzeinschlag, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht werden, werden in der Regel abgedeckt.

Wichtige Vertragsklauseln

Beim Abschluss einer Betriebsgebäudeversicherung sollte man darauf achten, dass der Vertrag eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht enthält. Denn stellt sich bei der Aufnahme des Schadens heraus, dass der Wert der beschädigten Immobilie die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt, handelt es sich um eine Unterversicherung. Ohne Unterversicherungsverzicht bleibt der Immobilienbesitzer nicht nur auf dem die Versicherungssumme übersteigenden Teil sitzen, der Versicherer kann die Regulierung des Schadens im entsprechenden Verhältnis sogar kürzen. Ein Beispiel: Der Wert einer Immobilie beträgt eine Million Euro. Sie wurde jedoch nur für 500.000 Euro versichert, also lediglich zur Hälfte. Der Versicherer leistet dann auch nur bis zur Hälfte der versicherten Summe, also 250.000 Euro. Der Rest bleibt offen und muss vom Unternehmen selbst getragen werden.

Ein weiterer Verzicht, nämlich der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit– möglichst bis 100 Prozent der Versicherungssumme – bietet dem Unternehmer ebenfalls mehr Sicherheit. Der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit kann sehr gering sein, doch die finanzielle Auswirkung sehr groß. Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, wird normalerweise nur ein Teil des Schadens ersetzt. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Im Zweifelsfall entscheiden Gerichte darüber, ob es sich um grobe oder einfache Fahrlässigkeit handelte.

Entschädigung zum Neuwert

Ebenfalls nicht unerheblich wirkt sich im Schadenfall der Aspekt Versicherung zum Neuwert aus. Normalerweise erstattet der Versicherer bei zerstörten Gebäuden, deren Wert aufgrund der Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, genau diesen Wert, nämlich den Zeitwert. Der Passus Versicherung zum Neuwert dagegen garantiert eine Entschädigung zum Neuwert, unabhängig von der Höhe des Zeitwerts. Mit der Bedingung, dass das wiederhergestellte Gebäude dem gleichen Betriebszweck dienen muss wie das zerstörte.

Mit einer erweiterten Wiederherstellungsklausel kann das beschädigte oder zerstörte Gebäude jedoch in einer anderen Art und Zweckbestimmung neu errichtet werden. Ein Beispiel: Das neue Produktionsgebäude enthält – anders als das zerstörte – zusätzlich ein Lager und einen Bürotrakt (andere Zweckbestimmung) und ist größer (andere Art). Bei der erweiterten Wiederherstellungsklausel werden die Kosten bis zu der Höhe erstattet, die für die Wiederherstellung des zerstörten Produktionsgebäudes anfallen würden.

Da niemand alle Gefahren, denen ein Gebäude ausgesetzt sein kann, vorhersehen kann, gibt es eine weitere Klausel, die des Schutzes gegen unbenannte Gefahren oder auch Allgefahrenversicherung. Solche Tarife bieten Schutz gegen alle unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Schäden. Zum Beispiel, wenn nicht ein Sturm einen Baum auf das Betriebsgebäude stürzen lässt, sondern der Baum umkippt, weil er morsch war, oder gar ein Marder die Dämmung verwüstet. In diesen Fällen tritt der Allgefahrenschutz ein.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.