Warum die Gliedertaxe so entscheidend ist
Wer auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg einen Unfall erleidet, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ebenso, wenn ein Missgeschick mit gesundheitlichen Folgen bei der Arbeit selbst geschieht. Doch die meisten Unfälle passieren zu Hause oder in der Freizeit, beim Hobby. Hier greift kein gesetzlicher Schutz. Nur eine private Unfallversicherung kann einspringen, wenn etwa durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität die Folge ist.
Insbesondere für den Fall einer Invalidität ist es sinnvoll, einen Versicherungsschutz mit einer hohen Einmalleistung auszuwählen. Ähnliches gilt für die sogenannte Gliedertaxe, mit der private Unfallversicherungen den Grad der Invalidität nach einem Unfall bemessen – bezogen auf den sogenannten Gesamtkörper. Die Gliedertaxe ordnet Körperteilen (etwa Händen, Füßen, etc.), Sinnesorganen und teilweise auch den inneren Organen für deren Verlust oder dauernde Invalidität feste Prozentsätze zu. Diese können sich je nach Versicherer unterscheiden.
Der Verlust von Armen, Beinen oder der Stimme werden von manchen Versicherern bereits als 100-prozentige Invalidität eingeordnet. Aber auch, wenn infolge eines Unfalls zum Beispiel ein Finger, eine Hand oder ein Fuß verlorengehen sollten, kann ein Invaliditätsgrad von 70 oder gar 90 Prozent vorliegen – je nach Tarif.
Wie viel der Verlust des Daumens wert ist
Für einen Chirurgen zum Beispiel bedeutet bereits der Verlust eines Fingers, dass seine medizinische Laufbahn sehr wahrscheinlich beendet ist. Daher bieten einige Versicherer eine verbesserte Gliedertaxe in ihrer Unfallversicherung für Ärzte an. Denn wie hoch diese Gliedertaxe in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen eingestuft wird, bestimmt die spätere Zahlung im Falle eines Verlusts beziehungsweise einer Gebrauchseinschränkung eines Armes, Beins oder eines Sinnesorgans.
Während ein Versicherer den Daumen oder Zeigefinger mit 60 Prozent in der Unfallversicherung einstuft, sind es bei einem anderen lediglich 45 Prozent für den Daumen und 30 Prozent für den Zeigefinger – ein deutlicher Unterschied. Manchmal ist die prozentuale Differenz zwischen zwei Versicherern gar nicht so groß, doch die im Vertrag vereinbarte Progression bei einer Invaliditätsleistung kann einen immensen Unterschied in der ausgezahlten Summe für den Versicherungskunden ergeben.
Ein Rechenbeispiel: Wird eine Invalidität in der Unfallversicherung mit einer empfohlenen Mindestsumme von 100.000 Euro versichert, erhielte ein Arzt bei dem Verlust seines Daumens bei einem Versicherer 45.000 Euro, beim anderen 60.000 Euro. Kommt nun eine vom Kunden gewählte Progression hinzu, vervielfacht sich die Invaliditätssumme entsprechend.
Mehr Leistung durch eine hohe Progression
Bei der Progression sind mindestens 225 Prozent ratsam, besser sind noch 300 oder 350 Prozent. In den Versicherungsbedingungen informiert der Versicherer den Versicherungskunden in Tabellen, wie sich je nach Invaliditätsgrad mit Progression die jeweils ausgezahlten Beträge berechnen.
Beträgt die Progression bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro beispielsweise 350 Prozent, erhöht sich die Leistung bei einer 60-prozentigen Invalidität auf 150 Prozent. Damit würde der Versicherungskunde statt 60.000 Euro nun 150.000 Euro beim Verlust des Daumens erhalten.
Neben der Versicherungssumme sind also die Gliedertaxe, die Progression und der Progressionsverlauf entscheidend für die Höhe der Zahlungen im Fall einer Invalidität. Dabei sorgt die Progression dafür, dass die Versicherungsleistung abhängig vom Invaliditätsgrad ansteigt. Dadurch erhalten Versicherungskunden bei schwerwiegenderen Beeinträchtigungen mehr Geld als ihnen nach dem festgestellten Invaliditätsgrad zustehen würde.
Weitere Versicherungsbedingungen
Neben der Höhe der Grundsumme einer Unfallversicherung für einen Arzt, einer hohen Gliedertaxe sowie der Progression zählen unter anderem der Einschluss von Eigenbewegungen (zum Beispiel Umknicken), Infektionen (etwa durch eine Spritze) oder auch ein Unfall aufgrund einer Bewusstseinsstörung oder wegen Trunkenheit sowie eine Vergiftung zu den wichtigen Merkmalen einer privaten Unfallversicherung.