Absicherung für Ärzte – Wenn aus Krankheit Berufsunfähigkeit wird

Manchmal kann aus einer Erkrankung eine dauerhafte Berufsunfähigkeit (BU) werden.Pexels

So vermeiden Sie eine Versorgungslücke

Absicherung für Ärzte – Wenn aus Krankheit Berufsunfähigkeit wird

Auch Sie als Arzt können einmal krank werden. Ihr Einkommen können sie für diesen Fall mit einer Krankentagegeldversicherung (KTV) absichern. Doch Achtung: Manchmal kann aus einer Erkrankung eine dauerhafte Berufsunfähigkeit (BU) werden. Dann kann es sein, dass KT-Leistungen zurückgezahlt werden müssen.

Von Achim Nixdorf | Druckansicht

Für niedergelassene Ärzte stellt sich für den Fall einer längeren Krankheit die Frage, wie sie sich finanziell absichern können. Zum einen laufen die Kosten für die Praxis weiter (Praxisausfallversicherung) und zum anderen fällt das Einkommen weg. Optimal abgesichert sind Sie für den letzten Fall mit einer privaten Krankentagegeldversicherung. Sie kann Ihnen helfen, die finanzielle Lücke zu schließen, die durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht.

Kompliziert kann es aber werden, wenn die Krankheit dauerhaft dazu führt, dass Sie nicht mehr als Arzt arbeiten können. Dann sind Sie nicht mehr arbeitsunfähig, sondern gelten als berufsunfähig. Für diesen Fall brauchen Sie also auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Doch Achtung: Manchmal bewerten die Krankentagegeldversicherer die Krankheit bereits als berufsunfähig und stellen die Leistung ein, während der BU-Versicherer eine Berufsunfähigkeit noch nicht anerkennt.

Gefahr einer Versicherungslücke

So kann es also passieren, dass die Krankenversicherung nicht mehr zahlt, da nach ihren Bedingungen bereits eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, während die Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen des BU-Versicherers womöglich anders definiert wird und daher noch nicht eingetreten ist. Kurzum: In der Zeit dazwischen zahlt womöglich keiner der beiden Versicherer.

Damit hier keine Lücke entsteht, ist es bei der Krankentagegeldversicherung wichtig, auf eine Nachleistungsfrist von bis zu sechs Monaten zu achten. Allerdings besteht in dem Fall die Möglichkeit, dass der Krankentagegeld-Versicherer seine Leistung zurückfordert, sobald der BU-Versicherer rückwirkend die Berufsunfähigkeit des Versicherten anerkennt.

Möglichst beide Policen bei einem Anbieter abschließen

Es gibt allerdings auch Tarife, die auf eine Rückzahlung des Krankentagegelds grundsätzlich verzichten und ein rückwirkend auszuzahlendes Krankentagegeld mitversichern. Das ist zumeist dann der Fall, wenn beide Versicherungen, also die Krankentagegeld- und die Berufsunfähigkeitsversicherung, bei demselben Anbieter abgeschlossen wurden und so optimal aufeinander abgestimmt sind.

Autor:

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.