Unverzichtbare Absicherung für Selbstständige im Krankheitsfall
Selbstständige und Freiberufler sind in ihrem Arbeitsalltag mit ganz anderen Risiken konfrontiert als Angestellte. Die Führung eines Unternehmens erfordert nicht nur umfassendes Management, sondern auch eine spezielle Herangehensweise, insbesondere in Bezug auf die eigene Gesundheit.
Im Gegensatz zu Angestellten, die im Regelfall darauf zählen können, dass ihr Arbeitgeber im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) den Lohn in voller Höhe weiterzahlt, haben Unternehmer kein solches Sicherheitsnetz. Angestellte können nach der Lohnfortzahlung zudem auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wie das Krankengeld, zurückgreifen, welches in der Regel etwa 20 Prozent unter dem Nettoeinkommen liegt.
Selbstständige müssen ihr Einkommen selbst absichern
Auf diese Option kann ein Unternehmer nicht bauen. Er muss sein Einkommen im Krankheitsfall selbst stemmen. Entweder hat er für diesen Fall entsprechende Rücklagen gebildet oder er sichert sich privat mit einer Krankentagegeld-Versicherung ab. Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate.
Die Höhe der Prämie wird in erster Linie von der Höhe der Leistung im Krankheitsfall bestimmt sowie vom Auszahlungsbeginn. Zudem spielen das Alter und der Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss eine entscheidende Rolle. Liegen Vorerkrankungen vor, können die Versicherer Risikozuschläge vereinbaren. Sollte diese Erkrankung jedoch im Laufe der Versicherungszeit ausheilen, kann der Versicherte beantragen, den Risikozuschlag aufzuheben.
Sobald der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, sollte der Versicherer informiert werden. Wie diese Frist konkret ausgestaltet ist, steht in den Vertragsbedingungen. Jedoch gilt: lieber zu früh melden als zu spät. Denn rückwirkend erkennen Versicherer die Meldung in der Regel nicht an. Die Karenzzeit fängt an dem Tag an, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit schriftlich festgestellt hat.
Lohnt sich Krankentagegeld für Angestellte?
Auch für Angestellte, sowohl für diejenigen, die in der gesetzlichen, aber um so mehr für diejenigen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, kann sich die Krankentagegeld-Versicherung lohnen. Für Angestellte besteht jedoch gegenüber Unternehmern der Unterschied, dass sie den Auszahlungsbeginn nicht frei wählen können. Denn sie dürfen nicht weiter Gehalt beziehen und gleichzeitig Krankentagegeld erhalten. Nach den 42 Tagen der Lohnfortzahlung können sie also ab dem 43. Tag Krankentagegeld zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkasse bekommen. Manche Arbeitgeber zahlen sogar deutlich länger im Krankheitsfall das Gehalt weiter. Dann kann die Krankentagegeld-Versicherung erst ab dem Zeitpunkt einspringen, wenn kein Anspruch mehr auf Gehalt oder Lohn besteht.
Viele privat versicherte Arbeitnehmer schließen das Krankentagegeld zusammen mit ihrer Krankenversicherung ab. Das ist aber kein Muss. Sie können sich auch bei einem anderen Krankentagegeld-Anbieter versichern, der bessere Bedingungen bietet.