Welche Maßnahmen gegen Diebe im Haus schützen können
Das Ehepaar Schmidt kommt abends von einem Essen zurück in ihr Hamburger Reihenhäuschen. Während sie die Haustür aufschließt, unterhalten sie sich über das neue Restaurant, das sie ausprobiert haben. Sie betreten die Diele und legen die Schlüssel und ihre Smartphones auf die Ablage. Sie betreten das Wohnzimmer und finden die Glastür zur Terrasse offen vor.
Frau Schmidt unterdrückt einen Schrei. Einbrecher! Das Wort geistert sofort durch die Köpfe der beiden. Denn sie sind sich sicher, dass die Tür verschlossen war, als sie das Haus verließen. „Ob die Kriminellen noch im Haus sind?“, flüstert Frau Schmidt. Sie lauschen. Es ist nichts zu hören. Auch von oben dringt kein Geräusch nach unten. Er flüstert: „Lass uns wieder vor die Tür gehen.“ Sie nickt.
Leise gehen sie zurück durch die Diele zur Eingangstür und öffnen sie behutsam. Herr Schmidt hatte dabei sein Smartphone geschnappt und die Notrufnummer gewählt. Es klingelt zweimal, dann nimmt ein Beamter das Gespräch entgegen. Herr Schmidt erklärt die Situation. Ein paar Minuten später steht der Streifenwagen vor der Tür und die Polizisten protokollieren sorgfältig den Einbruch.
So oder ähnlich laufen die meisten Wohnungseinbrüche in Deutschland ab. Gestohlen wurde in diesem Beispiel Schmuck, ein Tablet sowie ein Mac Book Air von Apple sowie rund 200 Euro Bargeld – typische Beispiele für Diebesgut. Alles befand sich im Wohnzimmer und war damit für die Eindringlinge schnell zugänglich. Der Schaden beträgt insgesamt rund 3.500 Euro – was ungefähr dem Durchschnitt eines Schadens nach Einbruchdiebstahl entspricht. Die Diebe haben sich über den kleinen Garten und dann die Terrasse innerhalb von Sekunden Zugang zum Haus verschafft. Keiner der angrenzenden Nachbarn hat davon etwas bemerkt.
Ganz gleich, ob ein vollzogener oder abgebrochener Einbruch, Betroffene haben einen Schaden. Und wer kommt dafür auf? Bei allen Gegenständen, die zum Hausrat des Geschädigten gehören, kann, soweit vorhanden, die Hausratversicherung die Kosten erstatten. Je nach Vertragsbedingungen fällt der Schadenersatz unterschiedlich aus. Ein zerstörtes Fenster oder eine beschädigte Tür jedoch, muss der Immobilienbesitzer meist selbst bezahlen. Sie sind üblicherweise nicht Bestandteil der Hausratversicherung.
Bei einem Einbruch in eine gemietete Wohnung steht der Vermieter in der Pflicht zur Reparatur. Hat er in seiner Wohngebäudeversicherung den Einbruchschaden mitversichert, kann er sich zur Regulierung an den Versicherer wenden. Wenn nicht, muss er das Geld selbst aufbringen.
Doch was kann man im Vorfeld gegen einen Hauseinbruch tun? Die Polizei und andere Sicherheitsexperten weisen auf diverse Sicherungsmöglichkeiten hin. Bei einem Haus schaut sich der Dieb, der in den meisten Fällen ein Spontantäter ist, an, wo er am schnellsten in das verlassen aussehende Gebäude eindringen kann. Meist ist das ein Fenster oder eben eine Terrassentür.
Was jeder gegen einen Wohnungseinbruch tun kann, unterscheidet sich nicht wesentlich von dem Einbruch in ein Haus. Bei einem Mehrfamilienhaus sind in den unteren Etagen ebenfalls vor allem Fenster-, Balkon- oder Terrassentüren gefährdet. In den oberen Stockwerken verzeichnen die Polizisten dagegen eher aufgehebelte Türen. Allen gemein ist dabei, dass es schnell gehen muss. Ist der Zugang nach drei bis fünf Minuten nicht geglückt, brechen die Kriminellen den Versuch ab.
Darum betonen die Experten, wie wichtig, Maßnahmen zur Sicherung sind. Die Polizei hat dafür eine eigene Kampagne ins Leben gerufen: K-Einbruch informiert über Sicherheitsglas, abschließbare Fenstergriffe, Alarm-Anlagen, einbruchhemmende Garagentore oder auch Smart-Home-Systeme und vieles mehr. Und: Seit drei Jahren fördert der Staat diese Dinge. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können sich Interessierte eine finanzielle Unterstützung für entsprechende Einbau- oder Umbau-Aktionen sichern.
Wurde doch ein Schaden angerichtet, zählt zu den wichtigsten Maßnahmen nach dem Einbruch, schnellstmöglich den Versicherer per Schadenanzeige zu informieren. Kaufbelege und auch Fotos der entwendeten Sachen helfen, den Wert zu ermitteln und schnell eine Erstattung in die Wege zu leiten.