Warum Ärzte nicht nur auf Krankentagegeld setzen sollten
Bei der Vorsorge von Medizinern denken viele, dass eine Krankentagegeldversicherung als Absicherung für das Einkommen ausreicht. Diese Police ist unstrittig die wichtigste Absicherung für Ärzte, wenn sie nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit ihr entgangenes Einkommen kompensieren müssen. Versichert wird ein individuell festgelegter Tagessatz. Dieser wird bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der festgelegten Karenzzeit ausgezahlt.
Doch ausschließlich auf die Krankentagegeldversicherung zu setzen, könnte problematisch werden. Im Praxisalltag laufen viele Kosten weiter. Diese Kosten können über Krankentagegeldversicherungen häufig nicht oder nur unzureichend abgesichert werden. Für die Liquiditätssicherung ist die Praxisausfallversicherung die beste Wahl. Denn wenn beispielsweise die Praxis vorübergehend geschlossen werden muss, können erhebliche Einbußen entstehen. Den Fixkosten, wie Miete, Kredit- und Leasingraten, Gehälter der Mitarbeiter sowie Versorgungsleistungen, stehen geringe oder sogar keinerlei Einnahmen gegenüber.
Auf diese Bedingungen kommt es an
Für Mediziner kommt es bei der Praxisausfallversicherung auf speziell für sie zugeschnittene Bedingungen an. Besonders wichtig sind der Verzicht auf Kündigungsrechte seitens des Versicherers. So kann der Vertrag weder im Leistungsfall noch ordentlich zum Ablauf gekündigt werden. Die Leistungsdauer sollte möglichst 24 Monate betragen.
Wenn der Tarif außerdem noch psychische und psychosomatische Krankheiten einschließt, auch bei Ausfällen aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheiten sowie bei Teilarbeitsunfähigkeit für die Wiedereingliederung nach längerer schwerer Krankheit leistet und das Recht zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung enthält, sind weitere wichtige Kriterien erfüllt.