Hausrat – So vermeiden Sie eine Unterversicherung
Im Jahr 2021 entfiel mit 860 Millionen Euro der größte Teil der Schadenregulierung in der Hausratversicherung auf Elementarschäden. Das ist angesichts der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Sommer wenig überraschend. In den beiden Jahren zuvor betrug dieser Wert lediglich 30 Millionen. Die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser lagen immer deutlich darüber. Diese Gefahren sind die größten, die von der Hausratversicherung abgedeckt werden.
Für die Regulierung des Schadens spielt die angemessene Versicherungssumme eine große Rolle. Um sie zu ermitteln, sollten alle Gegenstände berücksichtigt werden, die im Falle eines Verlusts ersetzt werden müssen. Setzen Sie diese Versicherungssumme zu gering an, spricht man von einer Unterversicherung. Die Versicherung würde die vereinbarte Leistung an den tatsächlichen Wert anpassen und kürzen.
Vereinbaren Sie zum Beispiel 20 oder 30 Prozent weniger in der Versicherungssumme als Ihr Hausrat wert ist, bekommen Sie im Schadenfall 20 oder 30 Prozent weniger ersetzt. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden unter der eigentlichen Versicherungssumme liegt. Um nun eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie einige Dinge beachten.
Inventarliste
Wenn Sie eine detaillierte Liste des gesamten Hausstands erstellen, bekommen Sie einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Werte und können genau die notwendige Versicherungssumme ermitteln.
Quadratmetermodell
Neben der Inventarliste gibt es das von Versicherern bevorzugte Quadratmetermodell, mit dem ebenfalls eine Unterversicherung vermieden werden kann. Hier wird pro Quadratmeter der Wohnung ein pauschaler Betrag, aktuell meist 650 Euro, angesetzt. Für eine Wohnung mit 100 Quadratmetern ergibt sich daher eine Versicherungssumme von 65.000 Euro. Dieses Modell entspricht dem durchschnittlichen Wert der deutschen Haushalte und hält den Verwaltungsaufwand beim Versicherer gering.
Wiederbeschaffungswert
Neben dem Preis bei der Anschaffung sollte in die Inventarliste der Wert, der bei einer Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss. Dabei handelt es sich in der Regel um den Neupreis.
Sondergegenstände
Neben den üblichen Haushaltsgegenständen kann es besonders wertvolle Dinge, wie teuren Schmuck, Kunstwerke, Musikinstrumente oder ähnliches gegeben. Hier kann eine eigene Absicherung notwendig werden.
Versicherungssumme aktuell halten
Im Laufe der Zeit, wenn neue Gegenstände angeschafft werden, kann sich der Wert des Hausrats erhöhen. Die Versicherungssumme sollte sich stets an die aktuelle Situation anpassen.
Verzicht auf Unterversicherung
Auf Nummer sicher gehen Sie als Versicherungsnehmer, wenn Sie in Ihrer Police einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Hier verpflichtet sich der Versicherer im Schadenfall die Leistung nicht zu kürzen, auch wenn der tatsächliche Wert die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.
Absicherung Fahrrad
Das Fahrrad hat vor allem durch die Corona-Pandemie einen Schub in Sachen Beliebtheit gewonnen – das gilt insbesondere für Räder mit Elektroantrieb. Wer sich teurere Fahrräder anschafft, sollte prüfen, ob der Versicherungsschutz der Hausratversicherung hier ausreicht. Eventuell lohnt sich der Abschluss einer eigenständigen Fahrradversicherung.