Mischbetriebe in der Betriebshaftpflicht richtig absichern
Zuletzt sorgte die Corona-Pandemie in besonderem Maße dafür, dass sich viele Selbstständige an neue Situationen anpassen mussten. In der Gastronomie beispielsweise etablierten viele Betriebe einen Außer-Haus-Verkauf, um Kunden trotz Bewirtungsverbot in den Restaurants an sich zu binden.
Auch Handwerker kennen die Anforderung an Flexibilität und Anpassung an Kundenwünsche längst. Der Maler kümmert sich nicht nur um die Wände, sondern verlegt auch gleich den Fußboden oder errichtet eine Trockenbauwand. Und der Garten- und Landschaftsbauer gestaltet nicht nur Gärten oder Parks, sondern schippt im Winter den Schnee von den Gehwegen.
Bauhandwerker haben höhere Risiken
Wer sich als Unternehmer also nicht nur auf einen Bereich konzentriert, gehört versicherungstechnisch zu den Mischbetrieben. Das ist insbesondere in der Absicherung von Haftpflichtschäden von Bedeutung. Vor allem vor dem Hintergrund, dass bei handwerklichen Tätigkeiten oft ein erhöhtes Risiko für das Entstehen von Sach- und Personenschäden besteht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung, die eben nicht nur die Haupttätigkeit, sondern auch die Nebentätigkeiten abdeckt, ist für solche Betriebe existenziell. Beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist die eigene Risikoeinschätzung aber nicht immer ganz einfach.
Das Risiko der jeweiligen Tätigkeiten bildet die Grundlage für die Versicherungsprämie. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das: Je gefahrvoller eine Tätigkeit eingestuft wird, auch wenn es eigentlich eine Nebentätigkeit ist, desto höher der Beitrag. Bei dem Dachdecker etwa, der neben Ziegeldächern auch Flachdächer bearbeitet, steigt die Gefahr bei der Arbeit mit offenem Feuer und Bitumen auf einem Flachdach. Es gibt allerdings Versicherer, die eine unterschiedliche Risikoverteilung berücksichtigen und eine Mischkalkulation anwenden. Das ist eine besonders faire Methode, die Ihnen bares Geld sparen kann. Andere Anbieter versichern branchenübliche Nebentätigkeiten auch, ohne dass sie eigens aufgeführt werden müssen.
Diese Schäden sichert eine Betriebshaftpflichtversicherung ab
Bei Personenschäden kommt die Betriebshaftpflichtversicherung etwa für Krankenhauskosten oder Schmerzensgeld auf, und bei Sachschäden werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten eines Dritten ersetzt. Zudem werden die sogenannten unechten Vermögensschäden übernommen – wenn durch einen Personen- oder Sachschaden also zusätzliche Kosten wie Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung springt ebenfalls ein, wenn bei der Arbeit an fremden Sachen ein Schaden entsteht, das sind die sogenannten Tätigkeitsschäden. Üblicherweise sind in dem Versicherungsschutz ebenfalls Subunternehmer eingeschlossen.