Private Rentenversicherung: So können Ärzte fürs Alter vorsorgen
Ärzte, ob niedergelassen oder angestellt, sind in Deutschland grundsätzlich über das Versorgungswerk der jeweiligen Ärztekammer pflichtversichert. Im Gegensatz zu Empfängern der gesetzlichen Rente sind sie damit deutlich besser fürs Alter abgesichert. Doch der demografische Wandel und die Niedrigzinsphase lassen auch die Renditen und Leistungen der Versorgungswerke sinken. Das macht es notwendig, sich auch privat zu versichern.
Eine gute Möglichkeit der Altersvorsorge stellen private Rentenversicherungen dar. Sie bieten garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Sie sich eine monatliche Sofortrente gegen Einmalbeitrag auszahlen lassen. Zudem können auf Wunsch Angehörige über eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente abgesichert werden.
Mehr Rendite mit fondsgebundenen Policen
Wie hoch die Zusatzrente am Ende ausfällt, hängt nicht nur von der Laufzeit und der Höhe Ihrer Beiträge ab, sondern auch von der Form des gewählten Vertrags. In der Vergangenheit wurden vor allem sicherheitsorientierte, klassische Varianten mit vollständig garantiertem Beitragserhalt stark nachgefragt. Da aber der garantierte Zinssatz in den vergangenen Jahren stetig gesunken ist – aktuell liegt er für Neuverträge bei 0,25 Prozent – raten Experten inzwischen eher zu renditeorientierteren Varianten wie etwa fondsgebundenen Rentenversicherungen.
Dabei wird ein Teil der Beiträge entsprechend der gewählten Risikostrategie in Investmentfonds investiert. Entwickeln sich die Anlagen positiv, profitieren die Versicherten von den Erträgen und damit von einer höheren Rente im Alter. Natürlich sind auch Verluste möglich. Allerdings können gerade bei langen Laufzeiten Schwankungen der Märkte sehr gut aufgefangen und ausgeglichen werden. Viele Versicherer bieten ihren Kunden außerdem ein aktives Ablaufmanagement an, bei dem vor Laufzeitende Anlagen mit mehr Renditechancen sukzessive in sichere Anlagen umgeschichtet werden.
Hohe Flexibilität und Steuervorteile
Für eine private Rentenversicherung als Altersvorsorgeinstrument spricht auch ihre hohe Flexibilität. Als Sparer können Sie zum Beispiel bei Bedarf Kapital entnehmen, Zuzahlungen leisten, Beiträge aussetzen und den Rentenbeginn frei wählen.
Außerdem profitieren Sie von Steuervorteilen: Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung müssen Sie nur die Hälfte des Wertzuwachses mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern, wenn Ihr Vertrag mehr als zwölf Jahre gelaufen ist und Sie das Geld erst im Alter von 62 Jahren ausgezahlt bekommen (12/62-Regel). Bei Verträgen vor 2012 gilt das 60. Lebensjahr. Eine Kapitalertragssteuer fällt dann nicht an.
Monatlich ausgezahlte Renten werden mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach Ihrem Renteneintrittsalter. Derzeit liegt er für 65-Jährige bei 18 Prozent. Das bedeutet: Nur 18 Prozent der jährlichen Rentenzahlungen fließen in die Berechnung der Einkommensteuer mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz ein.
Grundsätzlich gilt: Beginnen Sie so früh wie möglich mit Ihrer privaten Altersvorsorge. Dann kommt der sogenannte Zinseszinseffekt am besten zum Tragen und Sie müssen insgesamt weniger eigenes Kapital aufbringen, um Ihr Sparziel zu erreichen.