Zusatzversicherungen sind häufig Luxus
Der Bestand an Krankenzusatzversicherungen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Die meisten Policen richten sich speziell an gesetzlich Versicherte, die so ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall aufstocken können. Der Zuwachs ist nicht zuletzt dadurch zu erklären, dass seit 2004 gesetzliche Krankenversicherungen ihren Mitgliedern solche Zusatzversicherungen vermitteln dürfen. Hierzu kooperieren sie mit privaten Versicherern. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist jedoch darauf hin, dass auch wenn diese Tarife meist günstiger sind, sie für den Versicherten nicht immer die beste Wahl sein müssen. Speziell zugeschnittene Angebote bei einem privaten Anbieter können eventuell passender sein.
Als absolutes Muss sieht Christoph Kranich das Gros der angebotenen Zusatzversicherung aber ohnehin nicht. „Die Leistungen einer Zusatzversicherung gehören nicht zu dem, was die gesetzliche Krankenversicherung als notwendig definiert. Sie sind also in vielen Fällen so etwas wie Luxus“, sagt der Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Er hält Versicherungen grundsätzlich für sinnvoll, wenn unvorhersehbare oder katastrophale Ereignisse schwere finanzielle Folgen haben können. „Überschaubare Kosten können hingegen auch durch überlegtes Sparen bewältigt werden – wenn es gelingt, dafür Geld zurückzulegen. Wer das nicht kann, ist möglicherweise mit einer sinnvollen Versicherung besser dran“, so Kranich.
Zahnzusatzversicherung ist populär, aber kein Muss
Unter den Zusatztarifen speziell für gesetzlich Versicherte ist die Zahnzusatzversicherung mit Abstand das beliebteste Angebot. Vor allem bei Zahnersatz kann es ohne zusätzlichen Schutz teuer werden. Die Krankenkassen übernehmen hier nur einen Teil der Regelleistung, den Rest muss der Versicherte aus eigener Tasche zahlen. „Zahnersatz ist aus der Erstattung der gesetzlichen Kassen immer weiter herausgelöst worden, deshalb ist diese Zusatzversicherung so populär“, erläutert Kranich. Sinnvoll hält er sie für Menschen, die mehr wollen als die Regelversorgung, zum Beispiel lieber Kronen und Brücken aus Keramik statt aus Nicht-Edelmetall. „Bereits kranke und sanierungsbedürftige Zähne sind nicht mehr versicherbar. Also frühzeitig abschließen, solange das Gebiss noch gesund ist“, rät der Verbraucherschützer. Gerade beim Zahnersatz sieht er aber auch das Sparen und Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Zahnarzt als Alternative zum Versicherungsschutz.
Als gute Beispiele dafür, dass Zusatzpolicen nicht vor existenzbedrohenden Kosten schützen, sondern vielfach Luxusprodukte sind, die man sich leisten können und wollen muss, sieht Kranich Angebote, die Wahlleistungen beim stationären Aufenthalt im Krankenhaus bieten. Hierzu zählen zum Beispiel Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. „Manch einer will sich gar nicht vom Chefarzt behandeln lassen. Vielleicht können die Oberärzte vieles besser, weil sie es häufiger machen. Oder man möchte nicht alleine im Einzelzimmer liegen, sondern lieber Gesellschaft haben. Das muss jeder selbst entscheiden“, so Kranich.
Auslandsreise-Krankenversicherung: Unbedingt empfehlenswert
Die einzige Zusatzversicherung, die die Verbraucherzentrale uneingeschränkt empfiehlt, ist die Auslandsreise-Krankenversicherung. „Denn selbst in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wird man mit der Europäischen Krankenversicherungskarte nur nach dem jeweiligen Landesstandard behandelt. Privatärzte kann man nur als Selbstzahler oder mit Auslandsreise-Zusatzversicherung in Anspruch nehmen“, begründet Kranich. Die Tarife richten sich nicht nur an gesetzlich Versicherte, sondern sind für alle interessant – und relativ weit verbreitet. Laut Statistik des Verbands der Privaten Krankenversicherung existieren über 26 Millionen Verträge in dieser Sparte. Besonders wichtig bei der Versicherung ist für Kranich, dass sie den Rücktransport bei Auslandsaufenthalten enthält, weil Kosten für einen Sonderflieger mit ärztlicher Begleitung schnell in den höheren fünfstelligen Bereich gehen und dieses Risiko über entsprechende Abkommen auch nicht innerhalb der EU versichert ist.