So schützen sich Betriebe vor Umweltschäden
Was viele Unternehmer und Handwerker nicht wissen: Sie stehen in der Verantwortung, wenn durch sie oder ihr Unternehmen die Umwelt geschädigt wird. Das kann im Einzelfall schnell existenzbedrohend sein. Als Gewerbetreibender sollten Sie deshalb darauf achten, dass Ihre Betriebshaftpflichtversicherung einen ausreichenden Schutz vor Umweltschäden enthält.
Vor allem zwei Gesetze regeln in Deutschland die Fragen zur Umwelthaftung: zum einen das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) von 1990 und das Umweltschadensgesetz (USchadG) aus dem Jahr 2007. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn Umweltschäden im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes sind in der Regel als Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen, solche nach dem Umweltschadensgesetz jedoch nicht immer – hier bedarf es unter Umständen einer gesonderten Umweltschadensversicherung (USV).
Zivilrechtliche und öffentliche Ansprüche
Die UHV schützt ein Unternehmen vor allem vor privatrechtlichen Haftpflichtansprüchen Dritter – zum Beispiel, wenn ein Privatgrundstück kontaminiert wurde, weil auf einem benachbarten Firmengelände Öl aus einem leckgeschlagenen Lagertank ausgetreten ist. Wird jedoch die öffentliche Hand geschädigt, wie etwa durch die Verunreinigung eines öffentlichen Teichs, so ergibt sich eine Haftung aus dem Umweltschadensgesetz.
Vereinfacht gesagt, versichert die Umwelthaftpflichtversicherung Schäden, die zivilrechtliche Ansprüche zur Folge haben. Die Umweltschadensversicherung leistet hingegen, wenn Kollektivgüter zu Schaden kommen, die sich im öffentlich-rechtlichen Besitz befinden. Dabei kann es sich um geschützte Tier- und Pflanzenarten, geschützte Landschaften, Gewässer und/oder Böden handeln. Werden hier umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig, kann das schnell einige zehntausend Euro und mehr kosten.
Gestiegenes Haftungsrisiko
Durch das Umweltschadengesetz ist das Risiko für Unternehmen also erheblich gestiegen, für Schäden an der Umwelt in Anspruch genommen zu werden. Denn war bis 2007 in erster Linie die Allgemeinheit für die Beseitigung von öffentlichen Umweltschäden zuständig, nimmt der Staat seitdem den Verursacher in die Pflicht. Das Gesetz erlaubt auch Umweltverbänden eine direkte Klage, wenn durch einen Umweltschaden geschützte Tiere und Pflanzenarten bedroht sind.
Auf hohe Deckungssumme achten
Vor allem produzierende Unternehmen, Betriebe der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie Handwerksbetriebe sind dem öffentlich-rechtlichen Haftungsrisiko ausgesetzt und sollten sich daher mit einem umfangreichen Versicherungsschutz gegen Umweltschäden und ihre finanziellen Folgen absichern.
Je nach Branche und Tätigkeit ist Ihr Risiko natürlich unterschiedlich, doch schon eine kleine Unaufmerksamkeit kann gravierende Folgen haben. Wichtig: Eine gute Absicherung sollte dabei auch Umweltschäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück umfassen und eine ausreichend hohe Deckungssumme von drei bis fünf Millionen Euro haben.