So beteiligt sich die PKV an den Corona-Zusatzkosten
Verschobene Operationen, überarbeitete Hygienekonzepte, zusätzlich geschaffene Intensivbetten – die deutschen Krankenhäuser hatten sich gut auf eine Welle an Covid-19-Erkrankungsfällen vorbereitet. Auch wenn gerade die vielen Intensiv-Kapazitäten letztendlich nicht ausgeschöpft wurden, entstanden den Krankenhäusern dadurch hohe Kosten, die die Kassen des Gesundheitssystems belasten.
Die private Krankenversicherung hat dabei nun mit dem Vorwurf zu kämpfen, sich an den Ausgaben der Corona-Krise nicht beteiligen zu wollen. Vor allem die gesetzliche Krankenversicherung müsse die Last schultern. Davon könne aber keine Rede sein, wehrt sich der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) gegen diese Aussagen.
PKV übernehme ihre „gesellschaftliche Verantwortung“
„Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung stehen zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung“, erklärte PKV-Verbandsdirektor, Florian Reuther, anlässlich einer Online-Pressekonferenz zur Zwischenbilanz der Covid-19-Pandemie Anfang September. Die PKV leiste laut Reuther zur Bewältigung der Corona-Krise sogar höhere Zahlungen an das Gesundheitssystem, als es ihrem 10-prozentigen Versichertenanteil entspreche.
360 Millionen Euro trage die PKV bereits
„Einzelne Vorwürfe, die PKV beteilige sich zu wenig an den Corona-Kosten, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück – sie sind nachweisbar unberechtigt“, betont Reuther daher. Bis Ende August habe die PKV von den bereits bekannten Kosten durch die Corona-Pandemie im Krankenhaus knapp 360 Millionen Euro getragen, heißt es weiter.
Hinzu käme, dass auf alle Steuerzahler, und damit eben auch auf Privatversicherte und die Versicherer selbst, ein bisher nicht bekannter Anteil der steuerfinanzierten Ausgleichzahlungen an den Gesundheitsfonds zukomme. Lediglich ein Anteil von 0,4 Prozent aller Zusatzkosten müsse die PKV nicht übernehmen. Das sei gesetzlich geregelt.
Konkret listet der PKV-Verband für die Versicherungsunternehmen folgende finanzielle Belastung allein für die Kosten durch das Coronavirus in den Krankenhäusern auf:
Ausgleichszahlungen: Noch bis zum 30. September 2020 erhalten Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene, planbare Operationen und Behandlungen. Zwischen 360 und 760 Euro pro Tag gibt es für jedes Bett, das aufgrund dessen nicht belegt wird.
Die Kosten dafür seien noch unbekannt. Klar sei allerdings, dass die vom Bundesgesundheitsministerium bisher veranschlagten 3 Milliarden Euro nicht ausreichen werden. Die Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds finanzierten zunächst die Summen. Doch werde es eine Refinanzierung aus Steuermitteln geben – und dann seien eben alle Steuerzahler betroffen, so der Verband.
Corona-Tests: Pro stationär durchgeführtem Corona-Test erhalten Krankenhäuser ein Sonderentgelt, das zunächst auf 63 Euro, später auf 52,50 Euro festgesetzt wurde. Für die PKV ergeben sich dadurch Kosten in Höhe von 47,2 Millionen Euro.
Pflegeentgeltwerte: Die Pflegeentgeltwerte wurden aufgrund des Coronavirus im April um circa 38 Euro auf 185 Euro angehoben. Diese Mehrausgaben übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe. Die PKV trage davon 270 Millionen Euro.
Schutzausrüstung: 50 Euro bekommen Krankenhäuser als Zuschlag für Schutzausrüstung pro Patient, ebenfalls noch bis zum 30. September 2020. Das gilt ganz gleich, ob es sich um eine infizierte Person handelt oder nicht. Für Infizierte gibt es zudem einen erhöhten Zuschuss von 100 Euro. 42 Millionen Euro mehr sind es dadurch für die PKV.